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Glossar

Anerkannter Demontagebetrieb

Ein anerkannter Demontagebetrieb hat bewiesen, dass er Altfahrzeuge nach den gesetzlichen Regeln zerlegen darf. Ein unabhängiger Sachverständiger hat den Betrieb dafür geprüft: geeignete Flächen zum Ablassen der Flüssigkeiten, eine dokumentierte Schadstoffentfernung und der Nachweis, dass Batterien und Altreifen nachvollziehbar verwertet werden. Ohne diese Anerkennung darf ein Betrieb keine Altfahrzeuge behandeln.

Begriff
Anerkannter Demontagebetrieb
Stand
14. September 2026

Anerkannter Demontagebetrieb einfach erklärt

Die Prüfung übernehmen ausschließlich von der IHK bestellte Sachverständige oder DAU-Umweltgutachter. Sie kontrollieren den Betrieb regelmäßig, nicht nur einmal bei der ersten Anerkennung.

Wer die Anerkennung eines bestimmten Betriebs prüfen will, findet die amtliche Liste im GESA Fachbetrieberegister. Dieses Verzeichnis übernimmt aus seinen Quellen die Zuordnung zur Branche, die Zertifizierung selbst prüft es nicht: das Feld bleibt leer, wo kein Nachweis vorliegt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) - Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Sachverständige nach Altfahrzeug-Verordnung, DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer,

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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.