AutoverwertungListe
Aufgeschlagenes Nachschlagewerk mit Lupe neben einem Ersatzteilkatalog, Symbolbild für das Glossar

Begriffe der Autoverwertung einfach erklärt

Hier stehen die Begriffe, die Ihnen beim Verschrotten, Abmelden und Verkaufen eines Altautos begegnen, jeweils in einfachen Worten erklärt.

47 Begriffe rund um das Altauto

Altfahrzeug-Verordnung

Die Altfahrzeug-Verordnung legt bundesweit fest, was mit einem Auto passieren muss, sobald niemand es mehr fahren will und es zu Schrott wird. Sie verpflichtet den Hersteller zur kostenlosen Rücknahme und stellt genaue Regeln für die Betriebe auf, die das Fahrzeug zerlegen oder schreddern. Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000, die Verordnung setzt sie für Deutschland um.

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Altfahrzeug

Ein Altfahrzeug ist ein Auto, das sein Halter nicht mehr fahren, reparieren oder verkaufen will, sondern nur noch loswerden. Entscheidend ist also nicht das Alter des Wagens, sondern der Wille oder die Pflicht, sich davon zu trennen. Ein fahrbereites Auto, das noch genutzt wird, zählt rechtlich nicht als Altfahrzeug.

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Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das wichtigste deutsche Gesetz für den Umgang mit Müll und Abfall. Es legt fest, was überhaupt als Abfall gilt, und verlangt, dass Vermeidung vor Wiederverwertung und Wiederverwertung vor Entsorgung geht. Die Altfahrzeug-Verordnung macht aus diesen allgemeinen Regeln konkrete Vorgaben für Autos.

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Abfallhierarchie

Die Abfallhierarchie legt die Reihenfolge fest, in der man mit Abfall umgehen soll. Vermeiden steht an erster Stelle, gefolgt von Wiederverwendung, dann Recycling oder einer anderen Verwertung, erst ganz am Schluss die Beseitigung. Das Gesetz nennt das die fünf Stufen der Abfallhierarchie, festgeschrieben in § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

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Demontagebetrieb

Ein Demontagebetrieb ist der Betrieb, der ein Altfahrzeug fachgerecht zerlegt, bevor die Reste geschreddert werden. Er entfernt zuerst Öl, Batterie und andere Schadstoffe, baut brauchbare Teile aus und bereitet den Rest für die Schredderanlage vor. Nur wer dafür von einem Sachverständigen geprüft und zertifiziert wurde, darf Altfahrzeuge rechtmäßig annehmen und behandeln.

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Schredderanlage

Eine Schredderanlage zerkleinert das, was von einem Altfahrzeug übrig bleibt, nachdem ein Demontagebetrieb es zerlegt hat: die reine Karosserie und andere Metallreste. Sie steht am Ende der Verwertungskette, nach Schadstoffentfrachtung und Ausbau der brauchbaren Teile. Nur zertifizierte Anlagen dürfen diese Restkarossen annehmen.

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Rücknahmestelle

Eine Rücknahmestelle ist die Adresse, an der ein Halter sein Altfahrzeug abgeben kann, damit der Hersteller es zurücknimmt. Dahinter steht der Hersteller selbst, ein Beauftragter oder ein Dritter in seinem Auftrag. Damit niemand weit fahren muss, müssen genug solcher Stellen im Land verteilt sein: nicht mehr als 50 Kilometer von jedem Wohnort entfernt.

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Anerkannter Demontagebetrieb

Ein anerkannter Demontagebetrieb hat bewiesen, dass er Altfahrzeuge nach den gesetzlichen Regeln zerlegen darf. Ein unabhängiger Sachverständiger hat den Betrieb dafür geprüft: geeignete Flächen zum Ablassen der Flüssigkeiten, eine dokumentierte Schadstoffentfernung und der Nachweis, dass Batterien und Altreifen nachvollziehbar verwertet werden. Ohne diese Anerkennung darf ein Betrieb keine Altfahrzeuge behandeln.

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GESA Fachbetrieberegister

Das GESA Fachbetrieberegister ist eine öffentliche Online-Liste, in der jeder nachsehen kann, welche Demontagebetriebe und Schredderanlagen in Deutschland offiziell anerkannt sind. Die 16 Bundesländer führen es gemeinsam als amtliche Prüfquelle für die Zertifizierung. Es ist kein vollständiges Verzeichnis aller Betriebe der Branche, sondern eine Liste der geprüften.

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Sachverständiger nach Altfahrzeug-Verordnung

Ein Sachverständiger nach der Altfahrzeug-Verordnung prüft, ob eine Rücknahmestelle, ein Demontagebetrieb oder eine Schredderanlage die gesetzlichen Regeln einhält, und bestätigt das mit einer Bescheinigung. Zugelassen sind dafür nur öffentlich bestellte Sachverständige der Industrie- und Handelskammer oder DAU-Umweltgutachter. Ohne diese Bescheinigung bekommt kein Betrieb die Anerkennung.

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Verwertungsnachweis

Der Verwertungsnachweis ist das Papier, das bestätigt: dieses Auto wurde bei einem anerkannten Betrieb abgegeben und wird fachgerecht verwertet. Der Halter braucht ihn, damit die Zulassungsstelle das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr nimmt. Ausgestellt wird er nach amtlichem Muster, geregelt in § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

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Außerbetriebsetzung

Die Außerbetriebsetzung ist die offizielle Abmeldung eines Autos bei der Zulassungsstelle. Der Halter gibt dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen ab, die Behörde trägt das Datum ein und gibt die entwerteten Schilder zurück. Wird das Fahrzeug endgültig verschrottet, kommt zusätzlich die Pflicht zum Verwertungsnachweis dazu.

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Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich Fahrzeugschein, ist das Dokument, das ein Auto als zugelassen ausweist. Wer fährt, muss es dabei haben. Für die Abmeldung ist es zwingend nötig, weil es den Sicherheitscode trägt, den die Zulassungsstelle dafür braucht.

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Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich Fahrzeugbrief, belegt das Eigentum an einem Auto. Anders als Teil I nimmt niemand sie mit auf die Fahrt, sie liegt sicher zu Hause. Für die einfache Abmeldung wird sie nicht gebraucht, für die endgültige Verschrottung dagegen schon, weil sie zusammen mit Teil I vernichtet wird.

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Kennzeichen entstempeln

Entstempeln heißt, die Prüfplaketten auf den Kennzeichenschildern bei der Zulassungsstelle ungültig machen zu lassen. Erst dieser Schritt macht die Abmeldung eines Autos wirksam, auch wenn es längst beim Demontagebetrieb steht. Die Schilder selbst müssen dafür vorgelegt werden.

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Letzthalter

Der Letzthalter ist die Person, die zuletzt als Halterin oder Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen war. Nur sie, oder jemand mit ihrer Vollmacht, kann ein Auto rechtswirksam an eine Rücknahmestelle oder einen Demontagebetrieb übergeben und den Verwertungsnachweis entgegennehmen.

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Herstellerrücknahmepflicht

Die Herstellerrücknahmepflicht verpflichtet jeden Autohersteller, Altfahrzeuge der eigenen Marke kostenlos vom Letzthalter zurückzunehmen. Dafür muss es genug Rücknahmestellen geben, damit niemand mehr als 50 Kilometer bis zur nächsten fahren muss. Bei unvollständigen oder im Ausland zugelassenen Fahrzeugen gelten Ausnahmen.

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Verwertungsquote

Die Verwertungsquote schreibt vor, wie viel Prozent eines Altfahrzeugs am Ende wiederverwendet oder recycelt werden muss, statt einfach als Abfall zu enden. Seit 2015 gilt: mindestens 95 Prozent des Fahrzeuggewichts müssen wiederverwendet oder verwertet werden, davon mindestens 85 Prozent durch Wiederverwendung und stoffliche Verwertung. Davor galten niedrigere Werte.

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Wiederverwendung

Wiederverwendung bedeutet, ein ausgebautes Autoteil noch einmal genau für den Zweck einzusetzen, für den es gebaut wurde. Ein gebrauchter Scheinwerfer, der in ein anderes Fahrzeug eingebaut wird, ist Wiederverwendung. Wird derselbe Scheinwerfer stattdessen eingeschmolzen, heißt das dagegen Recycling.

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Produktverantwortung

Produktverantwortung bedeutet: wer ein Produkt herstellt und verkauft, trägt auch Verantwortung dafür, was danach damit passiert. Bei Autos heißt das konkret, dass der Hersteller alte Fahrzeuge zurücknehmen und ihre Verwertung ermöglichen muss, statt sich mit dem Verkauf aus der Verantwortung zu ziehen. Die Altfahrzeug-Verordnung macht daraus feste Rücknahme- und Verwertungsquoten.

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EU-Altfahrzeug-Richtlinie

Die EU-Altfahrzeug-Richtlinie ist die europäische Vorgabe, an die sich alle Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2000 beim Umgang mit Altfahrzeugen halten müssen. Sie verlangt vorrangig, Fahrzeugabfall zu vermeiden, und setzt feste Ziele für den Rest: mindestens 85 Prozent müssen wiederverwendet oder recycelt werden, mindestens 95 Prozent wiederverwendet oder sonst verwertet werden. Deutschland setzt diese Vorgaben über die Altfahrzeug-Verordnung um.

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Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, regelt, wie ein Auto in Deutschland zugelassen, gekennzeichnet und wieder abgemeldet wird. Für dieses Verzeichnis zählen vor allem die Regeln zur Außerbetriebsetzung und zum Verwertungsnachweis: sie legen fest, welche Schritte bei der Zulassungsstelle nötig sind, bevor ein Altfahrzeug endgültig aus dem Verkehr genommen wird.

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Schadstoffentfrachtung

Schadstoffentfrachtung heißt, alle umweltgefährlichen Teile und Flüssigkeiten aus einem Altfahrzeug zu entfernen, bevor es weiter zerlegt wird: Batterie, Kraftstoff, Airbags, Kältemittel und Betriebsflüssigkeiten. Das ist der erste Arbeitsschritt eines Demontagebetriebs. Erst danach darf das Fahrzeug weiter zerlegt oder geschreddert werden.

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Trockenlegung

Trockenlegung bedeutet, alle Betriebsflüssigkeiten aus einem Altfahrzeug abzulassen: Kraftstoffreste, Motor-, Getriebe- und Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit, Kältemittel und Scheibenwaschwasser. Das passiert in speziell dafür eingerichteten Demontagebetrieben und gehört zur gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffentfrachtung.

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Betriebsflüssigkeiten

Betriebsflüssigkeiten sind alle Flüssigkeiten, die ein Auto zum Fahren braucht: Motoröl, Getriebeöl, Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit, Kältemittel und Scheibenwaschwasser. Bei der Trockenlegung eines Altfahrzeugs müssen sie vollständig und getrennt nach Art abgelassen werden, weil sich vermischte Flüssigkeiten kaum noch verwerten lassen.

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Altöl-Entsorgung

Altöl-Entsorgung bedeutet, gebrauchtes Motor- oder Getriebeöl fachgerecht abzugeben, statt es wegzuschütten. Wer gewerblich Öl an Endkunden verkauft, muss dafür eine Annahmestelle bereithalten und das Öl bis zur verkauften Menge kostenlos zurücknehmen. Bei einem Ölwechsel in der Werkstatt ist diese Entsorgung meist schon im Preis enthalten.

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Altbatterie-Rücknahme

Wer eine Starterbatterie aus dem Auto loswerden will, kann sie kostenlos beim Händler abgeben: Geschäfte, die solche Batterien verkaufen, müssen sie auch zurücknehmen. Kauft jemand eine neue Batterie, ohne die alte abzugeben, wird ein Pfand von 7,50 Euro fällig.

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Altreifen-Entsorgung

Für Altreifen gibt es keine bundesweite Pflicht des Handels, sie kostenlos zurückzunehmen. Wer aber neue Reifen kauft, kann die alten meist trotzdem kostenlos beim Reifenhändler abgeben. Auch Werkstätten, Wertstoffhöfe und Entsorgungsunternehmen nehmen Altreifen an, über den Hausmüll dürfen sie nicht entsorgt werden.

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Katalysator-Recycling

Katalysator-Recycling holt die wertvollen Edelmetalle Platin, Palladium und Rhodium aus dem Katalysator eines Autos zurück. Vor der Verschrottung baut ein Demontagebetrieb den Katalysator gezielt aus und schickt ihn an spezialisierte Recycler, die das Edelmetall in Scheideanstalten zurückgewinnen.

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Altmetall-Verwertung

Altmetall-Verwertung trennt aus dem geschredderten Autoschrott Eisen von Metallen wie Aluminium, Kupfer und Messing, damit beides getrennt wieder zu neuem Rohstoff wird. Sie liefert den größten Gewichtsanteil an der gesetzlichen Verwertungsquote und findet meist in der Schredderanlage statt, nachdem die Schadstoffe entfernt wurden.

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Gebrauchte Ersatzteile

Gebrauchte Ersatzteile sind Autoteile, die ein Demontagebetrieb vor der Verschrottung ausbaut, prüft und weiterverkauft, statt sie einzuschmelzen. Das ist Wiederverwendung: das Teil übernimmt in einem anderen Auto wieder dieselbe Aufgabe, meist deutlich günstiger als ein Neuteil.

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Ersatzteil-Gewährleistung

Auch für gebrauchte Ersatzteile gibt es eine gesetzliche Gewährleistung, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Betrieb ist: er haftet für Mängel wie bei jedem anderen Kauf. Kauft eine Privatperson bei einem Unternehmer, darf die Haftungsdauer bei Gebrauchtware verkürzt werden, aber nicht auf weniger als ein Jahr.

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Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN und früher Fahrgestellnummer genannt, ist eine 17-stellige Zeichenfolge, die jedes Auto weltweit eindeutig kennzeichnet. Sie steht im Fahrzeugschein und mehrfach am Fahrzeug selbst eingeschlagen, meist im Motorraum. Bei jeder Abmeldung und jedem Verwertungsnachweis wird sie gebraucht.

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Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur eines Unfallautos zwar technisch möglich wäre, aber mehr kosten würde, als das Auto danach wert ist. Die Versicherung zahlt dann nicht die Reparatur, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem, was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist, den Restwert.

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Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den ein beschädigtes Auto in seinem aktuellen Zustand noch wert ist, etwa beim Verkauf an einen Aufkäufer oder Demontagebetrieb. Ein Kfz-Sachverständiger schätzt ihn im Schadengutachten anhand von Schaden, Marktlage und Fahrzeugzustand. Er ist eine fachliche Einschätzung, kein garantierter Verkaufspreis.

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Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den ein gleichwertiges Auto gleichen Alters, gleicher Laufleistung und gleicher Ausstattung auf dem Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Grundlage dafür sind meist die DAT- oder Schwacke-Liste, die marktübliche Preise für Gebrauchtfahrzeuge in Deutschland dokumentieren.

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130-Prozent-Regel

Die 130-Prozent-Regel erlaubt, ein Unfallauto trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen und dafür die vollen Kosten erstattet zu bekommen. Voraussetzung: die Reparaturkosten liegen höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, die Reparatur läuft fachgerecht ab, und das Auto wird danach tatsächlich weiter gefahren.

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Unfallwagen-Ankauf

Unfallwagen-Ankauf bedeutet: ein Betrieb kauft ein beschädigtes Auto, statt es nur zur Verwertung anzunehmen. Was er dafür zahlt, richtet sich nach Zustand, Schadensumfang und Restwert, festgestellt bei einer Besichtigung vor Ort. Einen pauschalen Preis kann seriös niemand vorab am Telefon zusagen.

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Schrottpreis

Der Schrottpreis ist der Betrag, den ein Betrieb für das Altmetall im Auto zahlt, meist bezogen auf das Gewicht der Karosserie nach Ausbau der brauchbaren Teile. Er folgt den Weltmarktpreisen für Eisenschrott und Metalle wie Aluminium und Kupfer und schwankt deshalb ständig. Einen festen Preis gibt es nicht.

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Entsorgungsfachbetrieb

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb der Abfallwirtschaft, der strenge Qualitätsanforderungen erfüllt und das durch eine unabhängige Prüforganisation bestätigen lässt. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt: führen darf sie nur, wer das nötige Zertifikat tatsächlich besitzt.

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Schrottplatz

Schrottplatz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Betrieb, der Altfahrzeuge und Metallschrott annimmt und verwertet. Rechtlich entspricht das meist einem Demontagebetrieb nach der Altfahrzeug-Verordnung. Anders als ein kommunaler Wertstoffhof, der viele Abfallarten von privaten Haushalten annimmt, ist ein Schrottplatz auf Metalle und häufig speziell auf Autos spezialisiert.

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Autoverwertung

Autoverwertung ist der gebräuchliche Sammelbegriff für alles, was mit der Entsorgung eines Altfahrzeugs zu tun hat: Annahme, Entfernung der Schadstoffe, Ausbau von Ersatzteilen und Metallrecycling der Karosserie. Die rechtlich genaueren Begriffe dafür heißen Rücknahmestelle, Demontagebetrieb und Schredderanlage, jeder für einen bestimmten Abschnitt dieser Kette.

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Oldtimer-Verwertung

Ein fahrbereiter Oldtimer mit H-Kennzeichen ist rechtlich kein Altfahrzeug, solange sein Halter ihn noch nutzt und nicht entsorgen will. Die Regeln für Altfahrzeuge greifen erst, wenn ein Fahrzeug tatsächlich zu Abfall wird. Soll ein Oldtimer endgültig verschrottet werden, gelten für ihn dieselben Regeln wie für jedes andere Auto seiner Klasse.

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Elektrofahrzeug-Batterie-Rücknahme

Für die Antriebsbatterie eines Elektroautos gilt eine eigene Rücknahmepflicht: Hersteller und Händler müssen sie zurücknehmen, wenn der Halter sie loswerden will. Für einen Demontagebetrieb gehört der fachgerechte Ausbau dieser Batterien zur Schadstoffentfrachtung.

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Restkarosse

Als Restkarosse bezeichnet man das leere Fahrzeuggerippe, das übrig bleibt, nachdem ein Demontagebetrieb Schadstoffe entfernt und brauchbare Teile ausgebaut hat. Nur eine solche saubere Restkarosse darf an eine Schredderanlage gehen, die sie anschließend zertrümmert oder zerkleinert.

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Kfz-Wertgutachten

Ein Kfz-Wertgutachten ist die schriftliche Einschätzung eines Sachverständigen zu Zustand und Wert eines Autos, etwa nach einem Unfall oder vor einem Verkauf. Es hat nichts mit dem Sachverständigen nach der Altfahrzeug-Verordnung zu tun, der nicht ein einzelnes Fahrzeug, sondern die Anerkennung eines ganzen Demontagebetriebs prüft.

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Schrottauto-Abholung

Schrottauto-Abholung ist ein Service, bei dem ein Demontagebetrieb ein nicht mehr fahrbereites Altfahrzeug direkt beim Halter abholt, statt dass dieser es selbst zum Betrieb bringt. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, jeder Betrieb regelt diese freiwillige Leistung anders.

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