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Rücknahmestelle

Eine Rücknahmestelle ist die Adresse, an der ein Halter sein Altfahrzeug abgeben kann, damit der Hersteller es zurücknimmt. Dahinter steht der Hersteller selbst, ein Beauftragter oder ein Dritter in seinem Auftrag. Damit niemand weit fahren muss, müssen genug solcher Stellen im Land verteilt sein: nicht mehr als 50 Kilometer von jedem Wohnort entfernt.

Begriff
Rücknahmestelle
Stand
14. September 2026

Rücknahmestelle einfach erklärt

Eine Rücknahmestelle muss selbst kein Demontagebetrieb sein: sie kann das Fahrzeug entgegennehmen und an einen zertifizierten Betrieb weiterleiten. In der Praxis sind viele der hier gelisteten Betriebe beides zugleich.

Für Halterinnen und Halter zählt vor allem, dass die Abgabe an einer Rücknahmestelle nichts kostet, solange das Fahrzeug wesentliche Bauteile enthält und niemand fremden Abfall dazugemischt hat.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 2 AltfahrzeugV - Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 3 AltfahrzeugV - Rücknahmepflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.