Glossar
Letzthalter
Der Letzthalter ist die Person, die zuletzt als Halterin oder Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen war. Nur sie, oder jemand mit ihrer Vollmacht, kann ein Auto rechtswirksam an eine Rücknahmestelle oder einen Demontagebetrieb übergeben und den Verwertungsnachweis entgegennehmen.
- Begriff
- Letzthalter
- Stand
- 14. September 2026
Letzthalter einfach erklärt
Die Rücknahmepflicht der Hersteller richtet sich ausdrücklich an den Letzthalter: er hat Anspruch auf eine kostenlose Rücknahme seines Altfahrzeugs, solange es wesentliche Bauteile enthält und niemand fremden Abfall dazugemischt hat.
Bei geerbten oder gebraucht übernommenen Fahrzeugen ohne vollzogene Ummeldung kann die Frage, wer Letzthalter ist, die Abmeldung verzögern. Wer das Auto gerade besitzt, ist damit noch nicht automatisch Letzthalter im rechtlichen Sinn.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 2 AltfahrzeugV - Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.