Glossar
Herstellerrücknahmepflicht
Die Herstellerrücknahmepflicht verpflichtet jeden Autohersteller, Altfahrzeuge der eigenen Marke kostenlos vom Letzthalter zurückzunehmen. Dafür muss es genug Rücknahmestellen geben, damit niemand mehr als 50 Kilometer bis zur nächsten fahren muss. Bei unvollständigen oder im Ausland zugelassenen Fahrzeugen gelten Ausnahmen.
- Begriff
- Herstellerrücknahmepflicht
- Stand
- 14. September 2026
Herstellerrücknahmepflicht einfach erklärt
Kostenlos ist die Rücknahme nur, solange das Fahrzeug wesentliche Bauteile noch enthält, mindestens einen Monat in der EU zugelassen war und niemand fremden Abfall dazugemischt hat. Fehlen wesentliche Teile, darf der Betrieb Kosten in Rechnung stellen.
In der Praxis erfüllen Hersteller diese Pflicht meist über Vertragspartner, häufig genau die Demontagebetriebe und Rücknahmestellen, die auch in diesem Verzeichnis stehen, nicht über eigene Werksstandorte.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 3 AltfahrzeugV - Rücknahmepflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.