Glossar
Altfahrzeug-Verordnung
Die Altfahrzeug-Verordnung legt bundesweit fest, was mit einem Auto passieren muss, sobald niemand es mehr fahren will und es zu Schrott wird. Sie verpflichtet den Hersteller zur kostenlosen Rücknahme und stellt genaue Regeln für die Betriebe auf, die das Fahrzeug zerlegen oder schreddern. Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000, die Verordnung setzt sie für Deutschland um.
- Begriff
- Altfahrzeug-Verordnung
- Stand
- 14. September 2026
Altfahrzeug-Verordnung einfach erklärt
Der volle Titel lautet Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen. Sie gilt für normale Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge und dreirädrige Kraftfahrzeuge, sobald der Halter sie endgültig loswerden will oder muss.
Für dieses Verzeichnis ist die Verordnung der Maßstab, an dem sich Begriffe wie Demontagebetrieb, Verwertungsnachweis und Verwertungsquote messen lassen. Was diese im Einzelnen bedeuten, erklärt das jeweils eigene Stichwort.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) - Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat
Die Ratgeber, das Glossar und die wiederkehrenden Sätze dieser Seiten hat ein Sprachmodell mitgeschrieben. Zahlen und Aussagen wurden dabei gegen die genannten Quellen geprüft. Die Beitragsbilder der Ratgeber, die Motivbilder, die Wortmarke und die Bildmarke hat ein KI-Bildgenerator erzeugt, jedes Beitragsbild trägt den Hinweis Bild: KI generiert. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Autoverwertungen verarbeitet ein festes Programm, ein Sprachmodell erzeugt oder verändert sie nicht.
Fehler melden
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.