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EU-Altfahrzeug-Richtlinie

Die EU-Altfahrzeug-Richtlinie ist die europäische Vorgabe, an die sich alle Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2000 beim Umgang mit Altfahrzeugen halten müssen. Sie verlangt vorrangig, Fahrzeugabfall zu vermeiden, und setzt feste Ziele für den Rest: mindestens 85 Prozent müssen wiederverwendet oder recycelt werden, mindestens 95 Prozent wiederverwendet oder sonst verwertet werden. Deutschland setzt diese Vorgaben über die Altfahrzeug-Verordnung um.

Begriff
EU-Altfahrzeug-Richtlinie
Stand
14. September 2026

EU-Altfahrzeug-Richtlinie einfach erklärt

Die Richtlinie vereinheitlicht, was vorher in jedem Land unterschiedlich geregelt war: einheitliche Anforderungen an Hersteller, an die Sammlung, an die Schadstoffentfrachtung und an gefährliche Stoffe in Neufahrzeugen.

Für dieses Verzeichnis ist sie der Ursprung der Verwertungsquoten, die in Deutschland über die Altfahrzeug-Verordnung gelten, und der Grund, warum ein Verwertungsnachweis auch bei Entsorgung im EU-Ausland ein einheitliches Format hat.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. End-of-life vehicles (Richtlinie 2000/53/EG), Europäische Union (EUR-Lex),

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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.