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Glossar

Verwertungsnachweis

Der Verwertungsnachweis ist das Papier, das bestätigt: dieses Auto wurde bei einem anerkannten Betrieb abgegeben und wird fachgerecht verwertet. Der Halter braucht ihn, damit die Zulassungsstelle das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr nimmt. Ausgestellt wird er nach amtlichem Muster, geregelt in § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Begriff
Verwertungsnachweis
Stand
14. September 2026

Verwertungsnachweis einfach erklärt

Ohne diesen Nachweis kann die Zulassungsbehörde die endgültige Abmeldung nicht vornehmen, das Fahrzeug bleibt formal zugelassen. Ausstellen darf ihn nur ein zertifizierter Demontagebetrieb oder eine anerkannte Rücknahmestelle.

Wird das Auto im EU-Ausland entsorgt, gilt ein europaweit einheitliches Formular für den Nachweis. Geht die Entsorgung außerhalb der EU vonstatten, muss der Halter das der Zulassungsstelle selbst erklären und die Zulassungspapiere einreichen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 17 FZV - Verwertungsnachweis, endgültige Stilllegung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Verwertungsnachweis nach § 17 FZV, Bussgeldkatalog.net,

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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.