Glossar
Außerbetriebsetzung
Die Außerbetriebsetzung ist die offizielle Abmeldung eines Autos bei der Zulassungsstelle. Der Halter gibt dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen ab, die Behörde trägt das Datum ein und gibt die entwerteten Schilder zurück. Wird das Fahrzeug endgültig verschrottet, kommt zusätzlich die Pflicht zum Verwertungsnachweis dazu.
- Begriff
- Außerbetriebsetzung
- Stand
- 14. September 2026
Außerbetriebsetzung einfach erklärt
Eine vorübergehende Abmeldung, etwa beim Verkauf oder einer längeren Standzeit, unterscheidet sich von der endgültigen Stilllegung wegen Verwertung: nur bei der endgültigen Stilllegung braucht es den Verwertungsnachweis, und beide Teile der Zulassungsbescheinigung werden vernichtet.
Der Halter kann das Kennzeichen für bis zu zwölf Monate reservieren lassen, um es später wieder zu nutzen. Bei einer Verschrottung spielt das keine Rolle, weil das alte Fahrzeug ohnehin nicht wieder zugelassen wird.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 14 FZV - Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.