Glossar
Altfahrzeug
Ein Altfahrzeug ist ein Auto, das sein Halter nicht mehr fahren, reparieren oder verkaufen will, sondern nur noch loswerden. Entscheidend ist also nicht das Alter des Wagens, sondern der Wille oder die Pflicht, sich davon zu trennen. Ein fahrbereites Auto, das noch genutzt wird, zählt rechtlich nicht als Altfahrzeug.
- Begriff
- Altfahrzeug
- Stand
- 14. September 2026
Altfahrzeug einfach erklärt
Die Abgrenzung hat praktische Folgen: solange jemand ein Fahrzeug verkauft, weiterfährt oder repariert, greifen die Regeln für Altfahrzeuge nicht. Erst mit der Entscheidung zur Entsorgung, etwa bei der Übergabe an einen Demontagebetrieb, wird daraus rechtlich ein Altfahrzeug.
Für dieses Verzeichnis heißt das: die gelisteten Betriebe nehmen Fahrzeuge an, die diesen Punkt erreicht haben oder erreichen sollen. Sie stellen dafür einen Verwertungsnachweis aus, den der Halter später bei der Zulassungsstelle braucht.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 2 AltfahrzeugV - Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.