Glossar
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, regelt, wie ein Auto in Deutschland zugelassen, gekennzeichnet und wieder abgemeldet wird. Für dieses Verzeichnis zählen vor allem die Regeln zur Außerbetriebsetzung und zum Verwertungsnachweis: sie legen fest, welche Schritte bei der Zulassungsstelle nötig sind, bevor ein Altfahrzeug endgültig aus dem Verkehr genommen wird.
- Begriff
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Stand
- 14. September 2026
Fahrzeug-Zulassungsverordnung einfach erklärt
Anders als die Altfahrzeug-Verordnung, die die Entsorgung selbst regelt, betrifft die FZV die Verwaltungsseite: welche Papiere vorzulegen sind, wie Kennzeichen entstempelt werden und wann die Behörde eine Zulassung notfalls per öffentlichem Aufgebot beendet.
Beide Regelwerke greifen ineinander: ohne den Verwertungsnachweis nach der Altfahrzeug-Verordnung meldet die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht endgültig ab.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.