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Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich Fahrzeugbrief, belegt das Eigentum an einem Auto. Anders als Teil I nimmt niemand sie mit auf die Fahrt, sie liegt sicher zu Hause. Für die einfache Abmeldung wird sie nicht gebraucht, für die endgültige Verschrottung dagegen schon, weil sie zusammen mit Teil I vernichtet wird.

Begriff
Zulassungsbescheinigung Teil II
Stand
14. September 2026

Zulassungsbescheinigung Teil II einfach erklärt

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr auffindbar, verlangt die Zulassungsstelle eine Versicherung an Eides statt und erhebt zusätzlich zur normalen Abmeldegebühr eine Gebühr für das Sperren der Nummer.

Ein zertifizierter Demontagebetrieb kann ein Fahrzeug auch ohne diesen Nachweis annehmen. Er muss den fehlenden Fahrzeugbrief aber dokumentieren, bevor die endgültige Abmeldung bei der Zulassungsstelle möglich wird.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Auto abmelden: Ablauf, Kosten, benötigte Unterlagen, Bussgeldkatalog.org,

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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.