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Glossar

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das wichtigste deutsche Gesetz für den Umgang mit Müll und Abfall. Es legt fest, was überhaupt als Abfall gilt, und verlangt, dass Vermeidung vor Wiederverwertung und Wiederverwertung vor Entsorgung geht. Die Altfahrzeug-Verordnung macht aus diesen allgemeinen Regeln konkrete Vorgaben für Autos.

Begriff
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Stand
14. September 2026

Kreislaufwirtschaftsgesetz einfach erklärt

Nach dem Gesetz ist Abfall alles, wovon sich jemand trennen will, trennen muss oder bereits getrennt hat. Diese einfache Definition entscheidet mit darüber, ab wann ein Fahrzeug überhaupt als Altfahrzeug gilt.

Wer Abfall besitzt, muss ihn verwerten, soweit das technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist. Bei Altfahrzeugen übernehmen zertifizierte Demontagebetriebe diese Aufgabe in der Praxis.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

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