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Restkarosse

Als Restkarosse bezeichnet man das leere Fahrzeuggerippe, das übrig bleibt, nachdem ein Demontagebetrieb Schadstoffe entfernt und brauchbare Teile ausgebaut hat. Nur eine solche saubere Restkarosse darf an eine Schredderanlage gehen, die sie anschließend zertrümmert oder zerkleinert.

Begriff
Restkarosse
Stand
14. September 2026

Restkarosse einfach erklärt

Der Begriff taucht wörtlich in der gesetzlichen Definition der Schredderanlage auf: sie behandelt Restkarossen oder ähnliche metallhaltige Abfälle, nicht vollständige, noch schadstoffbelastete Altfahrzeuge.

Für die Verwertungsquote eines Betriebs zählt das Gewicht der Restkarosse zum Materialrecycling. Das liefert den größten Anteil an den vorgeschriebenen 95 Prozent Wiederverwendung und Verwertung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 2 AltfahrzeugV - Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.