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Glossar

Entsorgungsfachbetrieb

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb der Abfallwirtschaft, der strenge Qualitätsanforderungen erfüllt und das durch eine unabhängige Prüforganisation bestätigen lässt. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt: führen darf sie nur, wer das nötige Zertifikat tatsächlich besitzt.

Begriff
Entsorgungsfachbetrieb
Stand
14. September 2026

Entsorgungsfachbetrieb einfach erklärt

Der Begriff ist breiter als anerkannter Demontagebetrieb: er gilt für die gesamte Abfallwirtschaft, während die Zertifizierung nach der Altfahrzeug-Verordnung speziell auf Autos zugeschnitten ist. Ein Betrieb kann beides zugleich sein, muss es aber nicht.

Für dieses Verzeichnis ist die speziellere Zertifizierung als anerkannter Demontagebetrieb die maßgebliche Auszeichnung, weil sie direkt an der Altfahrzeug-Verordnung und am GESA Fachbetrieberegister hängt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. EfbV - Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.