Glossar
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur eines Unfallautos zwar technisch möglich wäre, aber mehr kosten würde, als das Auto danach wert ist. Die Versicherung zahlt dann nicht die Reparatur, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem, was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist, den Restwert.
- Begriff
- Wirtschaftlicher Totalschaden
- Stand
- 14. September 2026
Wirtschaftlicher Totalschaden einfach erklärt
Davon zu unterscheiden ist der technische Totalschaden, bei dem eine Reparatur gar nicht mehr möglich ist. Beide Fälle können am Ende in einer Verschrottung enden, die Versicherung rechnet sie aber unterschiedlich ab.
Die sogenannte 130-Prozent-Regel erlaubt in bestimmten Fällen trotzdem eine Reparatur, auch wenn rechnerisch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Mehr dazu steht unter dem eigenen Stichwort.
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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.