Glossar
130-Prozent-Regel
Die 130-Prozent-Regel erlaubt, ein Unfallauto trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen und dafür die vollen Kosten erstattet zu bekommen. Voraussetzung: die Reparaturkosten liegen höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, die Reparatur läuft fachgerecht ab, und das Auto wird danach tatsächlich weiter gefahren.
- Begriff
- 130-Prozent-Regel
- Stand
- 14. September 2026
130-Prozent-Regel einfach erklärt
Die Regel schützt das persönliche Interesse, ein vertrautes Fahrzeug zu behalten, etwa ein gut gepflegtes oder erst kürzlich gekauftes Auto, das sonst wegen des reinen Zahlenvergleichs verschrottet werden müsste.
Liegen die Reparaturkosten mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, greift die Regel nicht mehr. Dann bleibt nur die Abrechnung nach Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
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Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.