AutoverwertungListe

Glossar

130-Prozent-Regel

Die 130-Prozent-Regel erlaubt, ein Unfallauto trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen und dafür die vollen Kosten erstattet zu bekommen. Voraussetzung: die Reparaturkosten liegen höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, die Reparatur läuft fachgerecht ab, und das Auto wird danach tatsächlich weiter gefahren.

Begriff
130-Prozent-Regel
Stand
14. September 2026

130-Prozent-Regel einfach erklärt

Die Regel schützt das persönliche Interesse, ein vertrautes Fahrzeug zu behalten, etwa ein gut gepflegtes oder erst kürzlich gekauftes Auto, das sonst wegen des reinen Zahlenvergleichs verschrottet werden müsste.

Liegen die Reparaturkosten mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, greift die Regel nicht mehr. Dann bleibt nur die Abrechnung nach Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Wirtschaftlicher Totalschaden des Autos: Wiederbeschaffungswert und Restwert berechnen, Finanztip,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Die Ratgeber, das Glossar und die wiederkehrenden Sätze dieser Seiten hat ein Sprachmodell mitgeschrieben. Zahlen und Aussagen wurden dabei gegen die genannten Quellen geprüft. Die Beitragsbilder der Ratgeber, die Motivbilder, die Wortmarke und die Bildmarke hat ein KI-Bildgenerator erzeugt, jedes Beitragsbild trägt den Hinweis Bild: KI generiert. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Autoverwertungen verarbeitet ein festes Programm, ein Sprachmodell erzeugt oder verändert sie nicht.

Fehler melden

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Diese Angaben haben den Stand vom 14. September 2026.