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Motorrad verschrotten

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Nein, einen Verwertungsnachweis brauchen Sie für ein Motorrad nicht, weil die Regeln dafür nur für Autos und kleine Lieferwagen gelten. Sie geben es bei einem Verwerter ab, der Ihnen je nach Gewicht und Zustand oft noch Geld für Metall und brauchbare Teile zahlt. Danach melden Sie es mit einer einfachen Erklärung bei der Zulassungsstelle ab.

Abmeldegebühr an der Zulassungsstelle
15,90 Euro, internetbasiert 2,10 Euro
Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nummern 224.1 und 224.2, Stand 12. August 2026
Geltungsbeginn neuer EU-Pflichten für Krafträder
1. September 2028
Verordnung (EU) 2026/1738, Artikel 59, Stand 24. Juli 2026
Krafträder im Bestand in Deutschland
5.071.468 zum 1. Januar 2026
Kraftfahrt-Bundesamt, Pressemitteilung zum Fahrzeugbestand, Stand 3. März 2026
Altes Motorrad wird auf einen Abschlepper geschoben
Ein Mitarbeiter schiebt ein altes Motorrad auf einen Abschlepper, umgeben von ausgebauten Fahrzeugteilen. Bild: KI generiert.

Ihr Motorrad braucht keinen Verwertungsnachweis

Die Regeln, die Autos und kleine Lieferwagen zum Altfahrzeug machen, gelten nur für diese beiden Gruppen. Ein Motorrad gehört zu einer eigenen Fahrzeugklasse und fällt nicht darunter. Deshalb schreibt Ihnen niemand vor, das Motorrad bei einem bestimmten Betrieb abzugeben, und niemand muss es Ihnen kostenlos abnehmen.

Das gilt für gewöhnliche, zweirädrige Motorräder. Eine Ausnahme sind dreirädrige Motorräder, die wie ein kleines Auto zugelassen sind, zum Beispiel bestimmte Trikes. Für sie verlangt die Zulassungsstelle bei der Abmeldung tatsächlich einen Verwertungsnachweis, genau wie bei einem Auto. Steht in Ihrem Fahrzeugschein die Fahrzeugklasse L5e, betrifft Sie das.

Was ein Verwerter für Ihr Motorrad zahlt

Weil kein Gesetz die Rücknahme regelt, verhandeln Sie den Preis frei mit dem Betrieb. Metall, ein brauchbarer Motor, intakte Verkleidungsteile oder ein neuwertiger Reifensatz haben auch bei einem alten Motorrad noch einen Wert. Viele Betriebe zahlen deshalb etwas aus, statt Geld zu verlangen.

Wie viel dabei herauskommt, hängt stark vom Einzelfall ab: vom Gewicht, von der Marke, vom Hubraum und davon, ob Ersatzteile noch gefragt sind. Eine feste Preisliste dafür gibt es nicht. Fragen Sie deshalb bei zwei oder drei Betrieben nach einem Angebot, bevor Sie sich entscheiden.

So melden Sie Ihr Motorrad endgültig ab

Vor dem Abgeben nehmen Sie die Kennzeichen ab und halten Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bereit, oder ihre moderne Form, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Ohne diese Papiere wird die Abmeldung schwieriger, auch wenn sie nicht unmöglich ist.

Bei der Zulassungsstelle erklären Sie, dass das Motorrad entsorgt wird. Diese Erklärung reicht aus. Einen Verwertungsnachweis nach amtlichem Muster verlangt die Behörde nur bei einem Auto, einem Lieferwagen oder einem dreirädrigen Motorrad der Klasse L5e.

  1. Kennzeichen abschrauben und Fahrzeugschein sowie Fahrzeugbrief bereitlegen.
  2. Zur Zulassungsstelle gehen oder das internetbasierte Verfahren nutzen.
  3. Erklären, dass das Motorrad entsorgt wird.
  4. Die Gebühr von 15,90 Euro oder online 2,10 Euro zahlen.
  5. Die Bestätigung der Abmeldung aufbewahren, für Steuer und Versicherung.

Die Abmeldung selbst kostet 15,90 Euro, wenn Sie persönlich zur Zulassungsstelle gehen, und nur 2,10 Euro, wenn Sie das internetbasierte Verfahren nutzen.

Was Sie vor der Abgabe noch erledigen sollten

Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich ein Betrieb, der Öl, Kraftstoff und die Batterie fachgerecht trennt. Diese Stoffe gehören zum Sondermüll und dürfen nicht einfach in den Hausmüll oder in die Natur gelangen, ganz unabhängig davon, ob für Ihr Motorrad ein amtlicher Nachweis vorgeschrieben ist.

Wollen Sie einzelne Teile vorher selbst ausbauen und weiterverkaufen, etwa Tank, Auspuff oder Sitzbank, ist das bei einem Motorrad unproblematisch. Anders als beim Auto verlieren Sie dadurch keinen gesetzlichen Anspruch, weil es diesen Anspruch für Motorräder ohnehin nicht gibt. Mehr zu Ausbau und Ersatzteilen lesen Sie im Artikel Gebrauchte Autoteile beim Verwerter kaufen.

Was sich für dreirädrige Motorräder bald ändert

Über 5,07 Millionen Krafträder waren Anfang 2026 in Deutschland zugelassen. Für die weit überwiegende Mehrheit davon, alle gewöhnlichen Zweiräder, bleibt es bei den Regeln aus diesem Artikel. Nur für dreirädrige Motorräder der Klasse L5e gilt heute schon eine Pflicht zum Verwertungsnachweis, weil das Gesetz sie ausdrücklich mit Auto und Lieferwagen in eine Reihe stellt.

Ab dem 1. September 2028 kommen nach einer neuen EU-Verordnung erste Pflichten auch für weitere Krafträder hinzu. Wie weit diese Pflichten reichen werden, steht noch nicht im Einzelnen fest. Einen Überblick über alle betroffenen Fahrzeugarten gibt der Artikel Motorrad, Wohnmobil, Oldtimer oder E-Auto verschrotten.

Häufige Fragen

Brauche ich für mein Motorrad einen Verwertungsnachweis?

Nein, ein gewöhnliches zweirädriges Motorrad braucht keinen Verwertungsnachweis nach amtlichem Muster. Bei der Abmeldung reicht Ihre Erklärung, dass das Fahrzeug entsorgt wird. Nur ein dreirädriges Motorrad der Klasse L5e braucht den Nachweis wie ein Auto.

Zahlt mir der Verwerter etwas für mein altes Motorrad?

Oft ja, muss er aber nicht. Es gibt dafür keine gesetzliche Pflicht, deshalb verhandeln Sie den Preis frei. Gewicht, Marke, Hubraum und brauchbare Ersatzteile bestimmen, was am Ende für Sie herauskommt.

Was kostet die Abmeldung meines Motorrads?

15,90 Euro, wenn Sie zur Zulassungsstelle gehen, und 2,10 Euro, wenn Sie das internetbasierte Verfahren nutzen. Diese Gebühr gilt unabhängig davon, ob Sie das Motorrad verschrotten lassen oder nur vorübergehend abmelden.

Darf ich Teile vor der Abgabe selbst ausbauen?

Ja. Anders als bei einem Auto verlieren Sie dadurch keinen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Rücknahme, weil dieser Anspruch für Motorräder ohnehin nicht besteht. Bauen Sie Tank, Sitzbank oder Auspuff aus, wenn Sie sie noch verkaufen möchten.

Muss ich Öl und Batterie separat entsorgen?

Ja, das bleibt Pflicht, auch ohne eigene Regeln für Motorräder. Öl, Kraftstoff und die Batterie zählen zu gefährlichen Abfällen und gehören in die Hände eines Betriebs, der sie fachgerecht trennt, nicht in den Hausmüll.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 2 AltfahrzeugV, Begriffsbestimmungen mit der Definition von Fahrzeug, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 17 FZV, Verwertungsnachweis für die Klassen M1, N1 und L5e, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage zur GebOSt, Nummer 224, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Verordnung (EU) 2026/1738 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, ABl. L vom 24. Juli 2026, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  5. Der Fahrzeugbestand am 1. Januar 2026, Kraftfahrt-Bundesamt,
  6. Nach Gebrauch zurück: Rückgabepflicht für Batterien und Akkus, Verbraucherzentrale,

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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.