Nur ein zugelassener Betrieb darf Ihr Auto übernehmen
Wollen Sie Ihr Auto loswerden, dürfen Sie es nur einem zugelassenen Betrieb übergeben. Das gilt für einen Schrottplatz genauso wie für eine Sammelstelle, die das Auto nur weiterleitet. Ein x-beliebiger Abholservice reicht nicht, selbst wenn er freundlich klingt und schnell kommt. Angesprochen ist dabei ausdrücklich der Halter, also die Person, auf die das Auto angemeldet ist, nicht zwingend der Eigentümer. Beide sind oft dieselbe Person, müssen es aber nicht sein, etwa wenn ein Auto finanziert oder verliehen ist.
Diese Pflicht trifft Sie persönlich, nicht nur den Betrieb. Übergeben Sie Ihr Auto an die falsche Stelle, ist das Ihr eigener Fehler und nicht nur der des Abholers. Wie Sie einen zugelassenen Betrieb zuverlässig erkennen, zeigt der Artikel Woran Sie einen anerkannten Autoverwerter erkennen. Ein kurzer Blick ins Register und ein Blick auf ein Papier mit Ablaufdatum reichen meist.
Welchen Nachweis Sie nach der Übergabe bekommen müssen
Sobald Sie Ihr Auto abgegeben haben, muss der Betrieb das sofort schriftlich bestätigen. Dieses Papier heißt Verwertungsnachweis und ist Ihr Beleg dafür, dass Sie alles richtig gemacht haben. Ohne dieses Papier bleibt Ihr Auto in den Akten der Behörde auf Sie angemeldet, auch wenn es längst zerlegt ist.
Nur der zugelassene Betrieb selbst darf dieses Papier ausstellen, keine Sammelstelle aus eigenem Recht. Nimmt eine Sammelstelle Ihr Auto entgegen, händigt sie Ihnen das Papier nur aus, wenn der eigentliche Betrieb sie dafür beauftragt hat. Ausgestellt hat es trotzdem der Betrieb.
In diesen Fällen ist die Rücknahme für Sie kostenlos
Ihr Hersteller muss jedes Auto seiner eigenen Marke von Ihnen zurücknehmen, sobald Sie es bei einer dafür bestimmten Sammelstelle oder einem von ihm benannten Betrieb abgeben, und zwar kostenlos. Diese Sammelstellen müssen für Sie in zumutbarer Nähe liegen: Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und der nächsten Stelle darf höchstens 50 Kilometer betragen, sonst gilt das Netz als zu dünn.
Wo genau diese Stellen für Ihre Marke liegen und wie Sie sie finden, erklärt ein eigener Ratgeber dazu.
Wann Sie für die Entsorgung selbst zahlen müssen
Die kostenlose Rücknahme hat Grenzen. Fehlen wichtige Teile wie Motor, Karosserie oder Fahrwerk, muss der Hersteller nicht mehr kostenlos zurücknehmen. Das Gleiche gilt, wenn jemand dem Auto zusätzlichen Müll beigefügt hat, wenn es nie in der EU zugelassen war, oder wenn Sie die Fahrzeugpapiere nicht übergeben.
In diesen Fällen dürfen Betriebe einen Preis verlangen, auch wenn sie grundsätzlich zur Rücknahme verpflichtet wären. Bringen Sie deshalb alle Papiere mit und lassen Sie möglichst nichts Wichtiges vorher ausbauen, wenn Ihnen die kostenlose Rücknahme wichtiger ist als die einzelnen Teile.
Wie hoch ein solcher Preis ausfallen darf, schreibt Ihnen niemand vor, er richtet sich nach dem einzelnen Betrieb und dem Zustand Ihres Autos. Holen Sie im Zweifel zwei Angebote ein, bevor Sie sich für einen Betrieb entscheiden, das gilt besonders dann, wenn Ihnen wichtige Papiere fehlen und Sie deshalb ohnehin zahlen müssen.
Was Ihnen droht, wenn Sie die Regeln brechen
Geben Sie Ihr Auto einem nicht zugelassenen Betrieb, kann das für Sie teuer werden: Der Rahmen dafür reicht bis zu 100.000 Euro. Fehlt Ihnen dagegen nur das schriftliche Papier über die Übergabe, liegt der Rahmen niedriger, bis zu 10.000 Euro.
Diese Beträge sind Obergrenzen, keine festen Sätze. Die Behörde entscheidet im Einzelfall, wie schwer der Verstoß wiegt. Was genau in einem solchen Fall passiert und wie Sie ihn im Nachhinein noch melden können, erklärt der Artikel Was droht, wenn Ihr Altauto beim falschen Betrieb landet.
Wer haftet, wenn das Auto nach der Übergabe noch auftaucht
Solange Sie in den Akten der Behörde als Halter stehen, bleibt das Auto rechtlich Ihre Sache. Taucht es später als wild abgestelltes Wrack auf, fragt die Behörde zuerst bei Ihnen nach, denn dort steht noch Ihr Name.
Deshalb zählt der schriftliche Nachweis über die Übergabe so viel. Er zeigt, dass Sie Ihr Auto einem zugelassenen Betrieb übergeben haben und danach nicht mehr dafür verantwortlich sind. Heben Sie dieses Papier auf, am besten mehrere Jahre lang.
Warum der Staat Ihnen diese Pflichten überhaupt vorschreibt
Ein Auto steckt voller Stoffe, die in die falschen Hände nicht gehören: Öl, Bremsflüssigkeit, Batteriesäure, Klimaanlagenmittel. Werden diese Stoffe nicht fachgerecht entfernt, gelangen sie in Boden und Wasser.
Deshalb tragen alle Beteiligten einen Teil der Verantwortung: Der Hersteller zahlt die Rücknahme, weil er das Auto einst in den Verkehr gebracht hat. Der Betrieb sorgt für die fachgerechte Zerlegung. Und Sie sorgen als Erster in der Kette dafür, dass Ihr Auto überhaupt bei einer Stelle landet, die all das kann.
Häufige Fragen
Wem muss ich mein altes Auto übergeben?
Nur einem zugelassenen Betrieb, zum Beispiel einem geprüften Verwerter oder einer von Ihrem Hersteller benannten Sammelstelle. Ein beliebiger Abholservice reicht nicht, selbst wenn er kostenlos wirkt. Prüfen Sie den Betrieb vorher kurz im Fachregister.
Muss mein Hersteller mein altes Auto kostenlos zurücknehmen?
Ja, wenn Sie es bei einer dafür bestimmten Stelle in zumutbarer Nähe abgeben, höchstens 50 Kilometer von Ihrem Wohnsitz entfernt. Fehlen wichtige Teile oder Papiere, kann die Rücknahme aber kostenpflichtig werden.
Welches Papier bekomme ich nach der Übergabe?
Eine schriftliche Bestätigung, dass Sie Ihr Auto einem zugelassenen Betrieb übergeben haben. Ohne dieses Papier bleibt Ihr Auto bei der Behörde weiter auf Sie angemeldet. Heben Sie es deshalb gut auf.
Was passiert, wenn ich mein Auto an den falschen Betrieb gebe?
Das kann teuer werden, der Rahmen reicht je nach Fall bis zu 100.000 Euro. Fehlt Ihnen nur das schriftliche Papier, liegt der Rahmen niedriger, bis zu 10.000 Euro. Die Behörde entscheidet im Einzelfall.
Bin ich noch verantwortlich, wenn mein altes Auto später als Wrack auftaucht?
Solange Sie als Halter eingetragen sind, kann die Behörde zuerst bei Ihnen nachfragen. Der schriftliche Nachweis über die Übergabe schützt Sie davor, weil er zeigt, dass Sie es ordentlich abgegeben haben.
