Ihr Hersteller muss Sie in zumutbarer Nähe zurücknehmen
Ihr Hersteller muss jedes Auto seiner eigenen Marke von Ihnen kostenlos zurücknehmen, wenn Sie es bei einer dafür benannten Stelle abgeben. Diese Stelle darf für Sie nicht zu weit weg liegen. Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und der nächsten Stelle darf höchstens 50 Kilometer betragen.
Diese Grenze gilt bundesweit im Schnitt, nicht für jeden einzelnen Ort für sich. In sehr dünn besiedelten Gegenden kann der tatsächliche Weg im Einzelfall trotzdem etwas länger ausfallen. Die Regel zielt eben auf ein flächendeckendes Netz, nicht auf jeden einzelnen Wohnort.
So finden Sie die Stelle Ihres Herstellers im Register
Am schnellsten finden Sie die Stelle über das gleiche Fachregister, das auch geprüfte Verwerter listet. Suchen Sie nach Ihrem Ort und wählen Sie als Art des Betriebs die Stelle, die Hersteller für die kostenlose Rücknahme benennen. Im Register heißt diese Kategorie Rücknahmestelle, das Wort sehen Sie dort direkt im Suchfilter.
Alternativ fragen Sie direkt bei Ihrem Hersteller nach, meist über die Kundenseite im Internet oder telefonisch beim Händler vor Ort. Hersteller müssen Sie über ihre Stellen informieren, wenn Sie danach fragen.
- Öffnen Sie das Fachregister und geben Sie Ihren Ort ein.
- Wählen Sie als Art des Betriebs die Stelle für die kostenlose Rücknahme.
- Vergleichen Sie den gefundenen Ort mit der Entfernung zu Ihrem Wohnsitz.
- Rufen Sie kurz an und bestätigen Sie, dass Ihre Marke dort wirklich angenommen wird.
- Fragen Sie nach den nötigen Papieren, damit Sie diese direkt mitbringen.
Taucht Ihre Marke im Register gar nicht auf, heißt das nicht automatisch, dass für Sie keine Pflicht besteht. Das Register lebt von den Meldungen der Prüfer selbst und ist nach eigener Auskunft nicht vollständig. Fragen Sie in einem solchen Fall direkt bei Ihrem Hersteller nach, statt sich allein auf das Register zu verlassen.
Diese Angebote bieten Hersteller zusätzlich an
Manche Hersteller gehen über die gesetzliche Pflicht hinaus und bieten eine Abholung bei Ihnen zu Hause an. Das kostet teils einen Aufpreis, teils ist es im Rahmen einer Aktion kostenlos. Solche Zusatzangebote sind freiwillig und unterscheiden sich von Marke zu Marke.
Fragen Sie deshalb konkret nach: Gilt für Ihre Situation die reine Pflicht, oder bekommen Sie zusätzlich eine Abholung? Ein Preis für die Abholung ändert nichts daran, dass die eigentliche Rücknahme selbst kostenlos bleiben muss.
In diesen Fällen wird die Rücknahme kostenpflichtig
Die kostenlose Rücknahme gilt nur unter bestimmten Bedingungen. Fehlen wichtige Teile wie Motor, Karosserie, Fahrwerk oder wichtige Steuergeräte, entfällt die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme. Das Gleiche gilt, wenn jemand dem Auto zusätzlichen Müll beigefügt hat oder wenn es nie in der EU zugelassen war.
Auch fehlende Papiere kosten Sie die kostenlose Rücknahme: Ohne Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder eine Kopie davon darf die Stelle einen Preis verlangen. Und war das Auto vor der Abmeldung weniger als einen Monat zugelassen, gilt die Pflicht ebenfalls nicht, das soll Missbrauch vorbeugen.
Was Sie zur Abgabe mitbringen sollten
Nehmen Sie zur Abgabe Ihren Ausweis mit sowie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, wenn Sie beide noch besitzen. Ohne diese Papiere kann die Stelle die Annahme verweigern oder einen Preis verlangen, selbst wenn Ihre Marke grundsätzlich zur Rücknahme verpflichtet ist.
Bauen Sie vorher nichts Wichtiges aus, wenn Ihnen die kostenlose Rücknahme wichtiger ist als einzelne Teile. Fehlen wesentliche Bauteile, verliert Ihr Auto seinen Anspruch auf die kostenlose Rücknahme, selbst wenn der Rest noch vollständig ist.
Steht auf Ihrem Fahrzeugschein noch eine andere Person als Halter, etwa weil Sie das Auto gerade erst übernommen haben? Bringen Sie in diesem Fall zusätzlich einen Nachweis über diesen Wechsel mit. Ohne diesen Nachweis kann die Stelle die Annahme von Ihnen verweigern, selbst wenn das Auto tatsächlich Ihnen gehört.
Was Sie tun, wenn keine Stelle in der Nähe ist
Finden Sie im Umkreis von 50 Kilometern keine passende Stelle, wenden Sie sich schriftlich an Ihren Hersteller und schildern Sie die Lage. Hersteller müssen ein flächendeckendes Netz schaffen, und ein tatsächlicher Mangel im Netz zählt zu ihrer eigenen Verantwortung.
Bis eine Lösung gefunden ist, können Sie Ihr Auto trotzdem einem beliebigen geprüften Betrieb übergeben, nur eben ohne die kostenlose Rücknahme durch Ihren Hersteller. Wie Sie einen solchen Betrieb erkennen, zeigt der Artikel Woran Sie einen anerkannten Autoverwerter erkennen.
Einen Überblick über alle Ihre Pflichten bei der Übergabe gibt der Artikel Pflichten der Altfahrzeug-Verordnung für Sie und den Betrieb.
Häufige Fragen
Muss mein Hersteller mein altes Auto kostenlos zurücknehmen?
Ja, wenn Sie es bei einer von ihm benannten Stelle abgeben, die höchstens 50 Kilometer von Ihrem Wohnsitz entfernt liegt. Fehlen wichtige Teile oder Papiere, kann die Rücknahme aber kostenpflichtig werden.
Wie finde ich die zuständige Stelle meines Herstellers?
Am schnellsten über das Fachregister, in dem Hersteller ihre benannten Stellen eintragen lassen. Alternativ fragen Sie direkt bei Ihrem Hersteller oder bei einem Händler Ihrer Marke vor Ort nach.
Wie weit darf die nächste Stelle von mir entfernt sein?
Höchstens 50 Kilometer von Ihrem Wohnsitz, das schreibt die Regel für ein flächendeckendes Netz vor. In sehr dünn besiedelten Gegenden kann der tatsächliche Weg im Einzelfall trotzdem etwas länger ausfallen.
Wann muss ich für die Rücknahme trotzdem zahlen?
Wenn wichtige Teile wie Motor oder Karosserie fehlen, wenn dem Auto zusätzlicher Müll beigefügt wurde, oder wenn Sie die Fahrzeugpapiere nicht mitbringen. Dann darf die Stelle einen Preis verlangen.
Was mache ich, wenn keine Stelle meines Herstellers in der Nähe liegt?
Wenden Sie sich schriftlich an Ihren Hersteller, denn ein flächendeckendes Netz ist seine eigene Pflicht. Bis eine Lösung gefunden ist, können Sie Ihr Auto trotzdem bei einem anderen geprüften Betrieb abgeben, nur eben nicht kostenlos durch Ihren Hersteller.
