Das Auto gehört ab dem Todestag automatisch den Erben
Stirbt der Halter eines Autos, geht sein gesamtes Vermögen in diesem Moment automatisch auf seine Erben über, das Auto eingeschlossen. Sie müssen dafür nichts unterschreiben und keinen Antrag stellen, die Erbschaft passiert von selbst, sobald der Todesfall eintritt.
Trotzdem steht bei der Behörde weiter der Name des Verstorbenen. Diesen Zustand müssen Sie als Erbe ändern lassen, und zwar ohne unnötige Verzögerung, denn wechselt der Halter eines Autos, sind Sie verpflichtet, das der Behörde mitzuteilen.
Wollen Sie die Erbschaft möglicherweise gar nicht antreten, etwa weil noch offene Schulden am Auto hängen, müssen Sie sich schnell entscheiden. Die Frist zum Ausschlagen beträgt nur 6 Wochen ab dem Moment, in dem Sie vom Erbfall erfahren, bei einem Auslandsbezug 6 Monate. Ist diese Frist verstrichen, gilt die Erbschaft als angenommen.
Diesen Nachweis verlangt das Amt von Ihnen
Weil Sie im Auftrag des Verstorbenen handeln, muss das Amt sicher sein, dass Sie wirklich erbberechtigt sind. Meist reicht dafür einer von zwei Wegen: ein amtlicher Erbschein, den das Nachlassgericht auf Antrag ausstellt, oder ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Gerichts.
Welchen der beiden Wege Ihr zuständiges Amt tatsächlich verlangt, ist nicht überall gleich geregelt. Rufen Sie deshalb vorher kurz an und fragen Sie, welches Papier für Ihren Fall reicht, das erspart Ihnen einen zweiten Weg.
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Ihr eigener Ausweis
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Autos, falls vorhanden
- Bei einer Weiternutzung zusätzlich eine gültige Versicherungsbestätigung
So laufen Abmeldung, Verkauf oder Verschrottung ab
Als Erbe haben Sie drei Möglichkeiten. Sie melden das Auto vorübergehend oder endgültig ab. Sie melden es auf sich selbst um und nutzen oder verkaufen es weiter. Oder Sie geben es einem zugelassenen Betrieb zur Verschrottung.
Für die endgültige Abmeldung zur Verschrottung brauchen Sie zusätzlich das schriftliche Papier, das der Betrieb Ihnen nach der Übergabe ausstellt. Ohne dieses Papier bleibt das Auto weiter angemeldet, ganz gleich, wer es tatsächlich abgegeben hat.
Wollen Sie das Auto stattdessen verkaufen, gelten dabei dieselben Regeln wie bei jedem anderen Gebrauchtwagen auch, solange es noch fahrbereit und kein Altfahrzeug ist. Ab wann ein Auto rechtlich als Altfahrzeug gilt, erklärt der Artikel Wann Ihr Auto rechtlich ein Altfahrzeug ist.
Was gilt, wenn Sie zu mehreren erben
Erben mehrere Personen gemeinsam, gehört das Auto ihnen allen zusammen, nicht jedem einzeln zu einem Anteil, den er für sich allein nutzen könnte. Über das Auto verfügen, es also verkaufen, verschrotten oder abmelden, dürfen die Erben deshalb nur gemeinsam.
In der Praxis heißt das: Entweder stimmen alle Miterben derselben Lösung zu, oder einer übernimmt das Auto mit einer schriftlichen Vollmacht der anderen. Auf der Zulassungsbescheinigung kann ohnehin nur eine einzelne Person als Halter stehen, nicht mehrere gleichzeitig.
Eine solche Vollmacht muss nicht kompliziert sein. Ein Satz reicht, in dem die anderen Miterben namentlich zustimmen, dass eine bestimmte Person das Auto verkauft, verschrottet oder auf sich ummeldet. Datum und Unterschrift aller genügen dafür. Bewahren Sie diese Vollmacht zusammen mit dem Erbnachweis auf, falls das Amt später danach fragt.
Was mit Steuer und Versicherung passiert
Die Steuer fürs Auto läuft zunächst weiter, solange das Auto angemeldet bleibt, ganz gleich, wer gerade Halter ist. Erst eine Abmeldung beendet diese Kosten. Warten Sie deshalb mit der Abmeldung nicht länger als nötig, wenn niemand das Auto weiter nutzen will.
Eine bestehende Versicherung des Verstorbenen läuft zunächst auf die Erbengemeinschaft weiter. Melden Sie den Erbfall trotzdem zügig bei der Versicherung, denn wollen Sie das Auto selbst weiterfahren, brauchen Sie ohnehin einen eigenen Vertrag.
Wann Sie besser einen Notar oder Anwalt fragen
Dieser Ratgeber erklärt den üblichen Ablauf, ersetzt aber keine Beratung im Einzelfall. Streiten sich Miterben über das Auto, oder ist unklar, wer überhaupt erbt, oder stehen dem Auto Schulden gegenüber? Holen Sie sich in diesen Fällen Rat bei einem Notar oder einem Anwalt für Erbrecht, bevor Sie etwas unterschreiben.
Das gilt besonders, wenn Sie überlegen, die Erbschaft ganz auszuschlagen. Die Frist dafür ist kurz, und eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich kaum noch zurücknehmen.
Häufige Fragen
Darf ich das Auto meines verstorbenen Vaters einfach abmelden?
Ja, sobald Sie Ihr Erbrecht gegenüber dem Amt nachweisen, meist mit einem Erbschein oder einem Testament samt Eröffnungsprotokoll. Das Auto gehört Ihnen als Erbe automatisch ab dem Todestag, auch wenn die Papiere noch auf den Verstorbenen laufen.
Brauche ich zwingend einen Erbschein für das Auto?
Nicht immer. Viele Ämter akzeptieren stattdessen ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Gerichts. Fragen Sie vorab bei Ihrem zuständigen Amt nach, welches Papier dort reicht.
Was passiert, wenn wir zu mehreren erben?
Das Auto gehört dann allen Erben gemeinsam, und über seinen Verkauf oder seine Verschrottung entscheiden Sie nur gemeinsam. Ein Erbe kann das Auto mit einer schriftlichen Vollmacht der anderen allein übernehmen.
Wie lange habe ich Zeit, die Erbschaft auszuschlagen?
In der Regel 6 Wochen ab dem Moment, in dem Sie vom Erbfall erfahren, bei einem Auslandsbezug 6 Monate. Danach gilt die Erbschaft als angenommen, samt aller Schulden, die daran hängen.
Läuft die Steuer für das Auto weiter, solange ich nichts tue?
Ja, solange das Auto angemeldet bleibt, läuft auch die Steuer weiter, unabhängig davon, wer gerade als Halter eingetragen ist. Melden Sie das Auto deshalb zügig um oder ab.
