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Wie Sie ein Auto ohne Fahrzeugschein oder Brief abmelden

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ohne Fahrzeugschein kommen Sie an der Behörde nicht weiter: Lassen Sie ihn zuerst neu ausstellen, das kostet 10,20 Euro plus 0,90 Euro. Fehlt nur der Brief, melden Sie trotzdem ab. Zeigen Sie den Verlust an, das Kraftfahrt-Bundesamt ruft den Brief dann öffentlich auf, und erst danach gibt es einen neuen.

Ersatz des Fahrzeugscheins bei Verlust
10,20 Euro plus 0,90 Euro
Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nummer 225, Stand 12. August 2026
Wie lange das Kennzeichen reserviert bleibt
längstens zwölf Monate
§ 16 Absatz 1 Satz 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Stand 12. Mai 2026
Frist für ein Auto ohne Kennzeichen
ein Monat nach der Aufforderung
§ 20 Absatz 4 Nummer 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz, Stand 22. Juli 2026
Person sucht am Küchentisch zwischen Ordnern nach dem Fahrzeugschein für ein altes Auto
Jemand blättert zu Hause in einem Aktenordner auf der Suche nach dem Fahrzeugschein. Bild: KI generiert.

Welche Papiere die Abmeldung wirklich braucht

Für die Abmeldung brauchen Sie zwei Dinge: den Fahrzeugschein und die entstempelten Kennzeichen. Ohne die kommt die Behörde nicht weiter. Den Fahrzeugbrief dagegen verlangt die Abmeldung nicht.

Hier entscheiden sich die meisten Fälle: Wer nur den Brief verloren hat, kann trotzdem abmelden. Wer den Fahrzeugschein verloren hat, muss ihn zuerst ersetzen lassen. Und wer die kostenlose Rücknahme beim Verschrotten nutzen will, braucht den Brief doch, weil die Regeln dafür genau daran hängen.

Die Ersatzkosten reichen von 10,20 Euro für einen neuen Fahrzeugbrief-Vordruck bis 49,70 Euro, wenn die Ausfertigung eine neue Betriebserlaubnis einschließt. Dazwischen liegen 10,20 Euro plus 0,90 Euro für den Fahrzeugschein und 30,00 Euro für neue Kennzeichen bei Diebstahl.

Welches Papier die Abmeldung braucht und was der Ersatz kostet
PapierFür die Abmeldung nötigErsatzKosten
FahrzeugscheinJaNeu ausstellen bei der Behörde10,20 Euro plus 0,90 Euro
Entstempelte KennzeichenJaBei Diebstahl neue Kennzeichen beantragen30,00 Euro
FahrzeugbriefNeinVerlust anzeigen, öffentlicher Aufruf, dann neuer Brief10,20 Euro für den Vordruck oder 49,70 Euro
VerwertungsnachweisNur bei Verwertung nötigBeim Betrieb nachfragenKeine Gebühr

So ersetzen Sie einen verlorenen Fahrzeugschein

Der Ersatz läuft bei der Behörde Ihres Wohnorts. Die Gebühr beträgt 10,20 Euro, die sich um 0,90 Euro erhöhen, wenn der neue Fahrzeugschein ausgestellt wird.

Eine Pflicht kommt hinzu, an die kaum jemand denkt: Taucht der verlorene Fahrzeugschein später wieder auf, müssen Sie ihn bei der Behörde abgeben. Zwei gültige Papiere zum selben Auto soll es nicht geben.

  1. Suchen Sie gründlich, bevor Sie den Verlust melden. Nach dem Ersatz ist das alte Papier ungültig und muss abgegeben werden.
  2. Rufen Sie bei Ihrer Behörde an und fragen Sie nach den Unterlagen. Viele verlangen eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust.
  3. Nehmen Sie Ihren Ausweis mit, den Fahrzeugbrief, wenn Sie ihn haben, und den Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht.
  4. Melden Sie einen Diebstahl bei der Polizei. Bei gestohlenen Kennzeichen brauchen Sie ohnehin neue.
  5. Beantragen Sie den Ersatz und zahlen Sie 10,20 Euro plus 0,90 Euro.
  6. Erledigen Sie die Abmeldung möglichst im selben Termin, damit die Autosteuer nicht weiterläuft.

Ein Hinweis zum Zeitpunkt: Die Autosteuer läuft bis zur Abmeldung weiter, mindestens einen Monat. Fallen der Eintrag im Fahrzeugschein und die Entstempelung auf verschiedene Tage, zählt der spätere. Ein verlorener Fahrzeugschein kostet Sie also die Gebühr und zusätzlich jeden Steuertag bis zum Ersatz.

Warum ein verlorener Brief erst öffentlich aufgerufen wird

Der Brief ist das Papier, an dem hängt, wer über das Auto verfügen darf. Deshalb ersetzt die Behörde ihn nicht einfach. Sie zeigen den Verlust an, die Behörde meldet das weiter an das Kraftfahrt-Bundesamt, und dieses ruft den verlorenen Brief öffentlich mit einer Frist zur Vorlage auf.

Erst nach Ablauf dieser Frist darf ein neuer Brief ausgestellt werden. Eine feste Dauer nennt die Regel nicht, fragen Sie deshalb bei der Antragstellung nach der Frist Ihres Falls.

Auch hier gilt die Rückgabepflicht: Taucht der aufgerufene Brief wieder auf, müssen Halter oder Eigentümer ihn bei der Behörde abgeben.

Was gilt, wenn eine Bank den Brief hat

Bei einem finanzierten oder geleasten Auto liegt der Brief oft bei der Bank. Verloren ist er damit nicht, ein öffentlicher Aufruf wäre der falsche Weg. Die Behörde klärt außerdem nicht, wem das Auto rechtlich gehört, das ist nicht ihre Aufgabe.

Zwei Regeln helfen trotzdem weiter: Vorlegen muss den Brief auf Aufforderung jeder, der ihn besitzt, nicht nur Halter und Eigentümer. Und die Behörde gibt ihn danach an die Person zurück, die ihn vorgelegt hat. Die Bank verliert ihre Sicherheit also nicht dadurch, dass sie mitwirkt.

Welcher Weg führt zur Abmeldung, wenn Papiere fehlen?

Fehlt Ihnen der Fahrzeugschein?

Ja

Ist er verloren oder gestohlen?

Ja

Lassen Sie ihn bei der Behörde neu ausstellen, meist gegen eine eidesstattliche Erklärung, für 10,20 Euro plus 0,90 Euro. Bei Diebstahl erstatten Sie zusätzlich Anzeige. Danach melden Sie ab.

Nein

Liegt er bei einer anderen Person oder Stelle, fordern Sie ihn dort an. Hilft das nicht, schildern Sie den Fall der Behörde, bevor Sie einen Verlust melden, den es gar nicht gibt.

Nein

Fehlt nur der Brief?

Ja

Liegt der Brief bei einer Bank, einem Leasinggeber oder einer anderen Person?

Ja

Fordern Sie ihn dort an. Ein öffentlicher Aufruf ist der falsche Weg, weil das Papier gar nicht verloren ist. Abmelden können Sie auch ohne Brief.

Nein

Zeigen Sie den Verlust bei der Behörde an und lassen Sie den Brief über das Kraftfahrt-Bundesamt öffentlich aufrufen. Melden Sie das Auto in der Zwischenzeit ab.

Nein

Ihnen fehlt kein Papier, das die Abmeldung braucht. Bringen Sie Fahrzeugschein und die entstempelten Kennzeichen zur Behörde, oder melden Sie online ab.

Wie Sie belegen, dass das Auto wirklich Ihnen gehört

Wer einen neuen Brief beantragt, muss belegen, dass er über das Auto verfügen darf. Eine feste Form schreibt die Regel dafür nicht vor. In der Praxis zählt jedes Papier, das den Weg des Autos zu Ihnen zeigt.

Die Behörde darf sich absichern. In begründeten Fällen fragt sie beim Kraftfahrt-Bundesamt nach, ob das Auto im Register steht, ob es als vermisst gemeldet ist oder ob schon ein Brief ausgegeben wurde. Vor der Ausstellung muss sie das Auto außerdem identifizieren.

  • Der Kaufvertrag mit Datum, Preis, Fahrgestellnummer und den Daten beider Seiten.
  • Die Rechnung des Händlers oder die Übernahmebestätigung bei einem Erbfall.
  • Ein Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsvermerk, wenn Sie das Auto geerbt haben.
  • Die Bestätigung der Bank, dass die Finanzierung abgelöst ist, wenn der Brief dort lag.
  • Ihr Ausweis mit Meldebescheinigung.
  • Fotos der Fahrgestellnummer am Auto, damit die Behörde das Auto leichter identifizieren kann.

Ohne jeden Nachweis wird es schwierig, und das ist Absicht: Der Brief schützt den Eigentümer davor, dass jemand ein Auto verkauft, das ihm gar nicht gehört. Wer ein Auto ohne Papiere und ohne Kaufvertrag übernimmt, übernimmt genau dieses Problem mit.

Was ein fehlender Brief beim Verschrotten zusätzlich kostet

Für die Abmeldung brauchen Sie den Brief nicht, für die kostenlose Rücknahme beim Verschrotten schon. Fehlt der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Papier, entfällt die Pflicht des Herstellers, Ihr Auto kostenlos zurückzunehmen.

Rechnen Sie deshalb beide Wege durch. Auf der einen Seite steht die Gebühr für einen neuen Brief. Sie liegt bei 10,20 Euro für den reinen Vordruck und bei bis zu 49,70 Euro, wenn eine neue Betriebserlaubnis dazukommt, dazu kommt die Zeit für den öffentlichen Aufruf. Auf der anderen Seite steht die Zuzahlung, die ein Verwerter für ein Auto ohne Brief verlangt.

Wer für ein abgestelltes Auto ohne Kennzeichen zuständig ist

Ein Auto ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund ist kein Parkverstoß, sondern ein Fall für die Müllabfuhr im großen Stil: Die Gemeinde wird zuständig, wenn drei Dinge zusammenkommen.

Erstens steht das Auto auf öffentlicher Fläche oder außerhalb bebauter Ortsteile. Zweitens gibt es keine Hinweise auf Diebstahl oder eine normale Nutzung. Und drittens ist es nicht innerhalb eines Monats nach einer gut sichtbaren Aufforderung am Auto entfernt worden. Diese Aufforderung ist der rote Aufkleber, den viele schon gesehen haben.

Lässt sich Halter oder Eigentümer nicht ermitteln, tritt die Gemeinde an ihre Stelle. Der fehlende Brief steht der kostenlosen Rücknahme in diesem Fall nicht entgegen.

Für Sie als Eigentümer heißt das: Ein abgestelltes Auto verschwindet nicht kostenlos. Wird der Halter ermittelt, zahlt er die Räumung. Wird er nicht ermittelt, zahlt sie die Allgemeinheit. Der geordnete Weg über einen anerkannten Betrieb ist in beiden Fällen der günstigere.

Häufige Fragen

Kann ich ein Auto ohne Fahrzeugbrief abmelden?

Ja. Für die Abmeldung verlangt die Behörde nur den Fahrzeugschein und die entstempelten Kennzeichen. Den Fahrzeugbrief brauchen Sie dafür nicht. Erst wenn Sie die kostenlose Rücknahme beim Verschrotten nutzen wollen, brauchen Sie ihn.

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein bei Verlust?

Ein neuer Fahrzeugschein kostet 10,20 Euro, dazu 0,90 Euro für die Ausstellung. Viele Behörden verlangen dafür eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust.

Wie lange dauert der öffentliche Aufruf eines verlorenen Fahrzeugbriefs?

Eine feste Dauer nennt die Regel nicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt ruft den verlorenen Brief öffentlich mit einer Frist zur Vorlage auf, und erst danach darf ein neuer ausgestellt werden. Fragen Sie die genaue Frist bei der Antragstellung ab.

Die Bank hat meinen Fahrzeugbrief. Kann ich das Auto trotzdem verschrotten lassen?

Abmelden können Sie das Auto auch so, weil die Abmeldung den Brief nicht verlangt. Für die kostenlose Rücknahme muss der Brief aber dabei sein. Fordern Sie ihn bei der Bank an, denn die Behörde klärt keine privaten Eigentumsfragen.

Welchen Nachweis verlangt die Behörde für ein Auto ohne Papiere?

Sie müssen belegen, dass Sie über das Auto verfügen dürfen. In der Praxis dienen dazu Kaufvertrag, Händlerrechnung, Erbschein oder die Ablösebestätigung der Bank. Vor der Ausstellung identifiziert die Behörde außerdem das Auto selbst.

Wer entsorgt ein Auto ohne Kennzeichen, das auf der Straße steht?

Die Gemeinde wird zuständig, wenn keine Hinweise auf Diebstahl oder normale Nutzung bestehen und das Auto nicht innerhalb eines Monats nach einer sichtbaren Aufforderung entfernt wurde.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 13 FZV, Zulassungsbescheinigung Teil I mit der Rückgabepflicht in Absatz 7, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 14 FZV, Zulassungsbescheinigung Teil II, Verlustanzeige und Aufgebot, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 16 FZV, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage zur GebOSt, Nummern 221 bis 225, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 3 AltfahrzeugV, Rücknahmepflichten mit den Ausnahmen in Absatz 4, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 4 AltfahrzeugV, Überlassungspflichten und Verwertungsnachweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 20 KrWG, Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Absatz 4 zu Fahrzeugen ohne Kennzeichen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 5 KraftStG, Dauer der Steuerpflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.