Die Autosteuer kommt automatisch zurück
Drei Dinge laufen nach der Verschrottung unterschiedlich: Die Steuer regelt sich von selbst, Versicherung und Schadenfreiheitsklasse dagegen nur, wenn Sie selbst aktiv werden. Genau diese Verwechslung kostet viele Leute unnötig Geld.
Sobald Sie Ihr Auto verschrotten lassen und abmelden, müssen Sie nichts beantragen: Die Behörde meldet die Abmeldung weiter, und das Hauptzollamt rechnet Ihre Autosteuer, amtlich Kfz-Steuer genannt, neu. Für jeden vollen Monat, der nach der Abmeldung noch übrig war, bekommen Sie Ihr Geld zurück, auf das Konto, das dort für Sie hinterlegt ist.
Ein Beispiel macht das greifbar: Zahlen Sie 240 Euro Autosteuer im Jahr und melden Sie im März ab, bleiben neun volle Monate übrig, also rund 180 Euro Erstattung.
Ein Monat zählt dabei immer voll, auch wenn Sie nur an einem einzigen Tag darin angemeldet waren. Melden Sie Ihr Auto also möglichst am Anfang statt am Ende eines Monats ab, dann verschenken Sie keinen Tag Steuer.
Eine Bankverbindung müssen Sie nur nennen, wenn das Hauptzollamt noch keine von Ihnen kennt. Zahlen Sie die Steuer per Lastschrift, läuft die Erstattung automatisch auf dasselbe Konto. Hat sich Ihre Bankverbindung seit der letzten Zahlung geändert, melden Sie das dem Hauptzollamt am besten von sich aus, sonst verzögert sich die Auszahlung.
Melden Sie die Verschrottung sofort Ihrer Versicherung
Die Kfz-Haftpflicht endet nicht von selbst mit der Abmeldung. Sie bleibt bestehen, bis Sie Ihrer Versicherung sagen, dass das Auto nicht mehr existiert. Erst ab diesem Zeitpunkt rechnet der Versicherer den Rest Ihres Beitrags zurück. Hatten Sie zusätzlich eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen, endet dieser Teil des Vertrags mit derselben Meldung, meist zum gleichen Stichtag wie die Haftpflicht.
Das ist keine Kulanz, sondern eine Regel im Versicherungsrecht: Der Versicherer darf den Beitrag bis zu dem Tag behalten, an dem er von der Verschrottung erfährt. Das schützt ihn, weil er bis zur Meldung nicht weiß, dass das Risiko weggefallen ist. Für Sie bedeutet das im Umkehrschluss: Je später Sie sich melden, desto mehr Beitrag zahlen Sie für ein Auto, das längst nicht mehr existiert.
- Notieren Sie Datum der Übergabe, Kennzeichen und den Namen des Betriebs.
- Rufen Sie Ihre Versicherung an, oder nutzen Sie deren Online-Formular für die Vertragsänderung.
- Legen Sie den Verwertungsnachweis oder eine Kopie davon bei, so wie der Betrieb ihn bei der Übergabe ausstellt.
- Fragen Sie direkt nach einer schriftlichen Bescheinigung Ihrer SF-Klasse.
- Prüfen Sie nach einigen Wochen den Kontoauszug auf die Rückerstattung des restlichen Beitrags.
Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Mitteilung auf, als Sendebestätigung der E-Mail oder als Notiz zum Telefonat mit Datum und Namen des Mitarbeiters. Kommt es später zum Streit über den genauen Stichtag, ist das Ihr Beleg.
Ruhend melden statt kündigen, wenn bald ein neues Auto kommt
Planen Sie schon ein neues Auto, müssen Sie den Vertrag nicht ganz auflösen. Viele Versicherer bieten stattdessen an, ihn ruhend zu melden. Der Vertrag bleibt dann bestehen, der Beitrag sinkt aber stark oder fällt für diese Zeit ganz weg, weil kein Auto mehr versichert ist.
Der Vorteil: Ihre SF-Klasse bleibt beim selben Vertrag erhalten, ohne dass Sie eine Bescheinigung brauchen oder eine Frist beachten müssen. Der Nachteil: Ein neues Auto muss meist innerhalb weniger Monate angemeldet werden, sonst kündigt der Versicherer den ruhenden Vertrag von sich aus. Für den Versicherer ist dieser Weg günstiger als ein neuer Vertrag mit neuer Prüfung, deshalb bieten ihn viele an, wenn Sie ausdrücklich danach fragen.
- Fragen Sie Ihren Versicherer aktiv danach, ein ruhender Vertrag wird selten von sich aus angeboten.
- Klären Sie die Frist, innerhalb der ein neues Auto angemeldet sein muss.
- Vergleichen Sie den ruhenden Beitrag mit den Kosten einer Kündigung und eines neuen Vertrags später, das lohnt sich nicht bei jedem Versicherer gleich.
| Weg | Was mit der Klasse passiert | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| Vertrag ganz kündigen | Sie brauchen eine Bescheinigung und melden sich beim neuen Versicherer selbst | Kein neues Auto in Sicht |
| Vertrag ruhend melden | Bleibt automatisch beim alten Vertrag erhalten | Neues Auto ist schon geplant |
Was aus Ihrer Schadenfreiheitsklasse wird
Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, ist die Stufe, die Ihren Versicherungsbeitrag umso stärker senkt, je mehr unfallfreie Jahre Sie gesammelt haben. Mit der Abmeldung geht sie nicht automatisch verloren, sie wird nur nicht mehr genutzt, solange Sie kein neues Auto anmelden.
Wie lange Ihr Versicherer die Klasse für ein künftiges Auto aufhebt, legt keine einheitliche Regel fest. Das entscheidet jeder Versicherer für sich, meist zwischen sieben und zehn Jahren, manche erkennen sie unbegrenzt an.
Wichtig ist ein Papier: Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen, wie viele unfallfreie Jahre Sie erreicht haben. Diese Bescheinigung nehmen Sie mit, egal ob Sie beim selben Versicherer bleiben oder wechseln. Der Grund für die lange Aufbewahrung ist einfach. Ihre unfallfreien Jahre sagen etwas über Ihr Fahrverhalten, nicht über ein bestimmtes Auto. Deshalb lässt sich die Klasse grundsätzlich auf jedes künftige eigene Auto übertragen.
- Fordern Sie die Bescheinigung sofort nach der Abmeldung an, nicht erst, wenn Sie ein neues Auto kaufen.
- Heben Sie die Bescheinigung zusammen mit dem Verwertungsnachweis auf.
- Fragen Sie bei einem neuen Versicherer gezielt, ob er Ihre alte Klasse ohne Abzug übernimmt.
- Eine kurze Pause ohne eigenes Auto wird von den meisten Versicherern anders behandelt als ein langjähriger Verzicht. Fragen Sie deshalb nach der genauen Frist Ihres Anbieters.
So sparen Sie sich unnötige Kosten nach der Abmeldung
Zwischen den drei Themen liegen sehr unterschiedliche Fristen. Die Steuererstattung dauert rund drei Wochen, die Versicherung rechnet erst ab Ihrer Meldung ab, und die Klasse bleibt sieben bis zehn Jahre nutzbar.
| Thema | Was von selbst passiert | Was Sie selbst tun müssen |
|---|---|---|
| Autosteuer | Automatische Erstattung nach rund drei Wochen | Nichts, außer eine Bankverbindung nennen, falls keine hinterlegt ist |
| Kfz-Versicherung | Nichts | Verschrottung sofort melden, sonst läuft der Beitrag weiter |
| SF-Klasse | Nichts | Bescheinigung anfordern und aufbewahren, oder Vertrag ruhend melden |
Am Ende zahlt sich Tempo aus. Wer Abmeldung, Versicherungsmeldung und die Bescheinigung der SF-Klasse am selben Tag erledigt, hat mit dem alten Auto nichts mehr offen und kann sich um das nächste kümmern.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach dem Verschrotten meine Autosteuer zurück?
Ja, für jeden vollen Monat nach der Abmeldung. Das Hauptzollamt rechnet automatisch neu, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen, und zahlt meist innerhalb von rund drei Wochen aus.
Muss ich meine Versicherung selbst über die Verschrottung informieren?
Ja, das übernimmt niemand für Sie. Solange Sie die Verschrottung nicht melden, darf der Versicherer den Beitrag weiter berechnen. Erst ab Ihrer Meldung rechnet er den Rest zurück.
Verliere ich meine SF-Klasse, wenn ich kein neues Auto anmelde?
Nicht sofort. Die meisten Versicherer bewahren die Klasse zwischen sieben und zehn Jahren auf, manche länger oder unbegrenzt. Wie lange genau, legt jeder Versicherer selbst fest.
Wie lange dauert die Erstattung der Autosteuer?
In der Regel rund drei Wochen, nachdem die Behörde die Abmeldung an das Hauptzollamt gemeldet hat. Eine feste gesetzliche Frist dafür gibt es nicht, in Einzelfällen dauert es länger.
Was passiert mit meinem Versicherungsbeitrag, wenn ich die Verschrottung zu spät melde?
Der Versicherer darf den Beitrag bis zu dem Tag behalten, an dem er von der Verschrottung erfährt. Melden Sie spät, zahlen Sie also für Wochen, in denen das Auto längst nicht mehr existierte.
Lohnt sich eine ruhende Versicherung, wenn ich bald ein neues Auto kaufe?
Meist ja, weil die SF-Klasse dabei automatisch beim gleichen Vertrag bleibt und Sie keine Bescheinigung brauchen. Fragen Sie Ihren Versicherer aktiv danach und klären Sie die Frist, bis wann ein neues Auto angemeldet sein muss.
