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Was Auto verschrotten kostet und wann es kostenlos ist

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Das Verschrotten ist kostenlos, wenn Ihr Auto zuletzt in der EU zugelassen war, seit mehr als einem Monat lief, noch Motor, Karosserie, Fahrwerk und Katalysator hat und Sie den Fahrzeugbrief mitbringen. Nur die Abmeldung danach kostet extra: 15,90 Euro bei der Behörde, online 2,10 Euro.

Gebühr für die Abmeldung danach
15,90 Euro, online 2,10 Euro
Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nummern 224.1 und 224.2, Stand 12. August 2026
Altautos, die Verwerter 2024 annahmen
299.300 Fahrzeuge
Statistisches Bundesamt, Altfahrzeuge in Demontagebetrieben und Restkarossen in Schredderanlagen nach Jahren, Stand 9. März 2026
Wie viel vom Altauto wiederverwertet wird
93,2 Prozent im Jahr 2023
Umweltbundesamt, Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib, Stand 14. Januar 2026
Altauto wird auf dem Hof eines Verwerters zur Entsorgung übergeben
Ein ausgedientes Auto steht zur Übergabe auf dem Hof eines Verwerters. Bild: KI generiert.

Wann der Verwerter Ihr Auto kostenlos zurücknimmt

Die kostenlose Rücknahme ist keine Kulanz, sondern eine Pflicht des Herstellers. Er muss jedes Altauto seiner eigenen Marke von Ihnen zurücknehmen, wenn Sie der letzte Halter waren. Halter ist, wer das Auto zuletzt angemeldet hat, nicht zwingend der Eigentümer.

Wichtig ist, wohin Sie das Auto bringen. Kostenlos ist die Rücknahme nur bei einer Stelle, die Ihr Hersteller dafür ausdrücklich benannt hat, oder bei einem Verwerter, den er damit beauftragt hat. Jeder anerkannte Betrieb darf Ihr Auto zwar annehmen und muss Ihnen dafür den Verwertungsnachweis ausstellen. Einen Anspruch auf die kostenlose Rücknahme haben Sie aber nur, wenn der Betrieb wirklich für Ihre Marke benannt ist. Fragen Sie deshalb vor der Fahrt kurz nach.

Weit müssen Sie dafür meist nicht fahren: Bis zur nächsten Stelle, die Ihr Auto kostenlos zurücknimmt, dürfen es höchstens 50 Kilometer von Ihrem Wohnort sein.

Es gibt fünf Ausnahmen, bei denen die kostenlose Rücknahme entfällt. Vier davon können Sie selbst beeinflussen, bevor Sie einen Termin vereinbaren.

Die fünf Ausnahmen von der kostenlosen Rücknahme und was Sie tun können
AusnahmeWas das bedeutetWas Sie tun können
Zulassung außerhalb der EUDas Auto war zuletzt nicht in der EU zugelassenNichts. Bei einem Reimport aus einem Land außerhalb der EU zahlen Sie selbst
Zulassung unter einem MonatDas Auto war vor der Abmeldung weniger als einen Monat zugelassenBetrifft fast nur Unfallautos kurz nach dem Kauf
Wichtige Teile fehlenMotor, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder wichtige Steuergeräte sind ausgebautBauen Sie nichts aus, bevor Sie das Auto abgeben
Fremder Müll im AutoIm Auto liegt Müll, der nicht zum Fahrzeug gehörtRäumen Sie Kofferraum und Innenraum leer
Papiere fehlenDer Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Papier fehltLassen Sie den Fahrzeugbrief vorher ersetzen, wenn er fehlt
Zahlen Sie für die Rücknahme drauf?

War Ihr Auto zuletzt in der EU zugelassen, und zwar länger als einen Monat?

Ja

Sind Motor, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator und die wichtigen Steuergeräte noch da, und haben Sie den Fahrzeugbrief?

Ja

Geben Sie das Auto bei einer Stelle ab, die Ihr Hersteller dafür benannt hat?

Ja

Die Rücknahme ist für Sie kostenlos. Der Hersteller zahlt die Entsorgung. Abholung, Abschleppen und die Abmeldung bei der Behörde zahlen Sie trotzdem selbst.

Nein

Der Betrieb darf Ihr Auto trotzdem annehmen und muss Ihnen den Verwertungsnachweis ausstellen. Was er dafür verlangt, können Sie frei verhandeln. Fragen Sie vorher nach dem Preis.

Nein

Die kostenlose Rücknahme entfällt. Ergänzen Sie fehlende Teile oder Papiere, wenn das günstiger ist, sonst verhandeln Sie den Preis vor der Abgabe.

Nein

Die kostenlose Rücknahme entfällt. Sie zahlen die Entsorgung selbst und sollten mehrere Betriebe nach ihrem Preis fragen.

Sie geben das Auto ab und bekommen den Verwertungsnachweis

Beim Verwerter läuft es einfach: Sie übergeben das Auto, und der Betrieb stellt Ihnen sofort den Verwertungsnachweis aus. Nur ein anerkannter Betrieb darf dieses Papier ausstellen. Manchmal händigt Ihnen eine andere Stelle den Nachweis aus, weil der Betrieb sie damit beauftragt hat. Ausgestellt hat es aber immer der Betrieb selbst.

Der Nachweis ist mehr als eine Quittung. Er bestätigt, dass Ihr Auto ab jetzt nur noch fachgerecht entsorgt wird. Die Behörde will dieses Papier später sehen, verlassen Sie den Hof also nicht ohne ihn.

  1. Rufen Sie den Betrieb vorher an und fragen Sie, ob er anerkannt ist und ob er für Ihre Automarke die kostenlose Rücknahme anbietet.
  2. Räumen Sie das Auto leer. Nehmen Sie persönliche Sachen mit, denn fremder Müll kostet Sie die kostenlose Rücknahme.
  3. Nehmen Sie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit sowie Ihren Ausweis. Ohne Fahrzeugbrief entfällt die kostenlose Rücknahme.
  4. Übergeben Sie das Auto und lassen Sie sich den Verwertungsnachweis geben. Prüfen Sie, ob die Fahrgestellnummer darauf mit der in Ihren Papieren übereinstimmt.
  5. Gehen Sie mit dem Verwertungsnachweis, beiden Papieren und den Kennzeichen zur Behörde, oder melden Sie das Auto online ab.
  6. Rufen Sie Ihre Versicherung an. Die Behörde meldet die Abmeldung zwar weiter, ein eigener Anruf beschleunigt aber die Rückzahlung Ihres Beitrags.

Was die Abmeldung bei der Behörde kostet

Die Abmeldung kostet bei der Behörde 15,90 Euro, online nur 2,10 Euro. Beide Beträge gelten bundesweit gleich, keine Stadt setzt einen eigenen Preis fest.

Für die Abmeldung online brauchen Sie zwei Codes: einen unter der Plakette auf dem Kennzeichen und einen auf dem Fahrzeugschein. Beide sind unter einer Schicht versteckt, die Sie freirubbeln. Haben Sie einen Verwertungsnachweis, geben Sie zusätzlich sein Datum und die Kennnummer des Betriebs ein, denn beides steht auf dem Nachweis.

Rund um die Abmeldung reichen die Gebühren von 2,10 Euro für den Online-Weg bis 23,00 Euro für eine Wiederzulassung mit dem alten Kennzeichen. Dazwischen liegen 10,20 Euro für einen neuen Fahrzeugbrief außerhalb einer Anmeldung und 15,90 Euro für die Abmeldung vor Ort.

Gebühren rund um die Abmeldung
Was Sie erledigenGebühr
Auto bei der Behörde abmelden15,90 Euro
Auto online abmelden2,10 Euro
Fahrzeugschein bei Verlust neu ausstellen lassen10,20 Euro plus 0,90 Euro
Neuen Fahrzeugbrief ausstellen lassen, außerhalb einer Anmeldung10,20 Euro
Auto mit dem alten Kennzeichen neu anmelden23,00 Euro

Die Autosteuer, amtlich Kfz-Steuer genannt, endet mit der Abmeldung, läuft aber mindestens einen Monat weiter. Fallen der Eintrag im Fahrzeugschein und die Entstempelung des Kennzeichens auf verschiedene Tage, zählt der spätere Tag. Ein Termin kurz vor Monatsende kostet Sie deshalb schnell einen weiteren Monat Steuer.

Diese Zusatzkosten darf ein Verwerter berechnen

Kostenlos ist die Rücknahme, nicht der Weg dorthin. Alles davor zahlen Sie selbst: das Abschleppen eines Autos, das nicht mehr fährt, die Abholung von zu Hause oder die Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen. Bei einem Auto, das nicht mehr fahren darf, ist oft nur die Abholung durch den Verwerter der sichere Weg, und ein eigener Preis dafür verstößt gegen keine Regel.

Genau hier beginnt ein Muster, vor dem Verbraucherschützer warnen: Am Telefon nennt der Abholer einen Preis, vor Ort einen anderen, oft mit Rost oder fehlenden Papieren begründet. Wer das Auto schon auf dem Hänger hat, verhandelt aus der schwächeren Position.

  • Lassen Sie sich den Preis vor der Fahrt schriftlich bestätigen, per Nachricht oder E-Mail, mit Datum, Kennzeichen und Betrag.
  • Fragen Sie, ob der Preis die Abholung und den Verwertungsnachweis schon einschließt.
  • Fotografieren Sie das Auto vor der Übergabe von allen Seiten und von innen.
  • Geben Sie das Auto nur mit einem Übergabezettel ab: Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Datum, Uhrzeit, beide Namen.
  • Nehmen Sie kein Bargeld ohne Quittung an.
  • Lassen Sie die Kennzeichen nicht am Auto, solange sie nicht entstempelt sind.

Ein zweiter Punkt betrifft die Haftung: Solange Ihr Auto angemeldet ist, sind Sie der Halter, mit allem, was daran hängt. Geben Sie das Auto nicht gegen das bloße Versprechen ab, der Käufer melde es schon ab. Verlangen Sie den Verwertungsnachweis, oder melden Sie das Auto selbst ab.

Wie der Verwerter Ihr Auto in Einzelteile zerlegt

Zuerst macht der Betrieb Ihr Auto trocken: Er nimmt die Batterie heraus, behandelt einen Gastank nach Vorschrift und entschärft Airbags und Gurtstraffer. Dafür ist geschultes Personal nötig, das die Teile ausbaut oder im Auto sicher auslöst.

Danach kommen alle Flüssigkeiten einzeln heraus: Kraftstoff, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit, Scheibenwasser, Kältemittel aus der Klimaanlage, Ölfilter sowie Öl aus Motor, Getriebe und Stoßdämpfern. Am Ende soll aus keinem Teil mehr etwas tropfen.

Der Weg Ihres Autos vom Hof bis zum Stahlwerk
  1. Annahme und Verwertungsnachweis

    Der Betrieb nimmt Ihr Auto an und stellt sofort den Verwertungsnachweis aus. Ab jetzt darf das Auto nur noch entsorgt werden.

  2. Trockenlegen

    Batterie, Gastank und Airbags werden sofort behandelt, danach kommen alle Flüssigkeiten einzeln heraus.

  3. Schadstoffe raus

    Speicher, Stoßdämpfer, Teile mit Asbest oder Quecksilber und fremde Stoffe werden entfernt.

  4. Brauchbare Teile ausbauen

    Katalysator, Felgen, Scheiben und brauchbare Ersatzteile kommen heraus und werden weiterverwendet oder eingeschmolzen.

  5. Rest an die Schredderanlage

    Was übrig bleibt, heißt Restkarosse und geht nur an eine Anlage, die dafür zugelassen ist.

  6. Schreddern und Sortieren

    Die Anlage zerkleinert die Karosse und trennt die Metalle heraus. Aus dem Rest muss sie weitere Stoffe verwerten.

Die Zahlen dahinter sind belegt: Ihr Auto muss im Schnitt zu mindestens 95 Prozent verwertet werden, davon 85 Prozent stofflich, also als Material und nicht nur verbrannt. Tatsächlich erreicht wurden 2023 nach amtlichen Zahlen 93,2 Prozent Verwertung und 86,1 Prozent davon stofflich. Beim Material hat die Branche das Ziel also übertroffen, bei der Gesamtmenge knapp verfehlt.

Warum 2023 rund 440.000 Altautos spurlos verschwanden

Die Zahl der gemeldeten Altautos passt nicht zur Zahl der Autos, die wirklich verwertet wurden. Für 2023 fehlen rund 440.000 Autos, bei nur 253.200 Altautos, die deutsche Verwerter im selben Jahr angenommen haben. Es fehlen also mehr Autos, als offiziell entsorgt wurden.

Für Sie als Halter hat das eine Folge: Wer sein Auto ohne Verwertungsnachweis an einen Abholer gibt, kann später nicht beweisen, wo es geblieben ist. Bleibt das Auto angemeldet, bleiben Steuer, Versicherungspflicht und die Haftung für alles, was damit passiert, bei Ihnen, bis die Behörde den Fall klärt.

Die Zahl der Betriebe sinkt dabei seit Jahren: 2019 nahmen noch 1.101 Betriebe Altautos an, 2024 nur noch 901. Die Wege werden also länger, und ein kostenloses Abholangebot klingt verlockender, sagt aber nichts darüber, ob der Betrieb wirklich anerkannt ist.

Was sich 2028 durch neues EU-Recht ändert

Für die Abgabe Ihres Autos ändert sich heute noch nichts. Ab dem 1. September 2028 gilt eine neue EU-Verordnung anstelle der bisherigen Regeln, aber bis dahin bleibt der Verwertungsnachweis das Papier, auf das es ankommt.

Danach kommt ein Punkt, der auch Privatleute betrifft. Wer sein Auto privat verkauft, muss künftig in zwei Fällen beweisen, dass es kein Altauto ist. Der eine Fall ist ein von der Versicherung festgestellter Totalschaden. Der andere ist ein Verkauf komplett online, ohne dass das Auto persönlich übergeben wird. Kontrollen bei der Ausfuhr in Länder außerhalb der EU greifen erst ab September 2031.

Häufige Fragen

Kostet das Verschrotten eines Autos wirklich nichts?

Die Rücknahme ist kostenlos, wenn Sie Ihr Auto bei einer Stelle abgeben, die Ihr Hersteller dafür benannt hat, und keine der fünf Ausnahmen zutrifft. Abholung, Abschleppen und die Abmeldung bei der Behörde sind davon nicht erfasst und kosten extra.

Welche Papiere brauche ich, um mein Auto verschrotten zu lassen?

Sie brauchen Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, die Kennzeichen und einen Ausweis. Der Fahrzeugbrief ist besonders wichtig: Fehlt er, entfällt die kostenlose Rücknahme. Die Behörde zieht beide Papiere nach der Verwertung ein.

Was kostet die Abmeldung eines verschrotteten Autos?

Die Abmeldung kostet 15,90 Euro bei der Behörde und 2,10 Euro online. Beide Beträge gelten bundesweit gleich. Für die Online-Abmeldung brauchen Sie die Codes unter der Kennzeichenplakette und auf dem Fahrzeugschein.

Darf ein Schrottplatz mein Auto ohne Verwertungsnachweis annehmen?

Nur ein anerkannter Betrieb darf den Verwertungsnachweis ausstellen, und er muss das sofort tun. Bekommen Sie keinen Nachweis, ist das ein klares Zeichen, dass der Betrieb nicht anerkannt ist. Geben Sie Ihr Auto dann nicht ab.

Wie lange muss ich für ein verschrottetes Auto noch Steuer zahlen?

Die Autosteuer läuft bis zur Abmeldung, mindestens aber einen Monat. Fallen der Eintrag im Fahrzeugschein und die Entstempelung auf verschiedene Tage, zählt der spätere. Zu viel gezahlte Steuer bekommen Sie danach anteilig zurück.

Kann ich ein Auto verschrotten lassen, das noch angemeldet ist?

Ja. Sie übergeben es dem Betrieb im angemeldeten Zustand und melden es danach mit dem Verwertungsnachweis ab. Das ist sogar der schnellere Weg, weil Sie beides in einem Behördengang erledigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 3 AltfahrzeugV, Rücknahmepflichten der Hersteller, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 4 AltfahrzeugV, Überlassungspflichten und Verwertungsnachweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Anhang zur AltfahrzeugV, Anforderungen an Annahme, Vorbehandlung, Demontage und Schreddern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 17 FZV, Verwertungsnachweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 24 FZV, Antrag auf internetbasierte Außerbetriebsetzung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage zur GebOSt, Nummern 221 bis 225, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 5 KraftStG, Dauer der Steuerpflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Altfahrzeuge in Demontagebetrieben sowie Restkarossen in Schredderanlagen nach Jahren, Stand 9. März 2026, Statistisches Bundesamt (Destatis),
  9. Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib, Stand 14. Januar 2026, Umweltbundesamt,
  10. Verordnung (EU) 2026/1738 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, ABl. L 2026/1738 vom 24. Juli 2026, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,

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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.