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Wie Sie den Verwertungsnachweis für Ihr Altauto bekommen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Beantragen müssen Sie den Verwertungsnachweis nicht: Ein anerkannter Betrieb stellt ihn Ihnen sofort und kostenlos aus, sobald Sie Ihr Auto abgeben. Ihr Blatt ist das rosa. Mit diesem Papier melden Sie das Auto danach ab: 15,90 Euro bei der Behörde, online 2,10 Euro.

Bußgeld beim falschen Abnehmer
bis zu 100.000 Euro
§ 11 Absatz 1 Nummer 4 AltfahrzeugV in Verbindung mit § 69 Absatz 1 Nummer 8 und Absatz 3 KrWG, Stand 22. Juli 2026
Frist zum Nachreichen des Nachweises
sieben Jahre
§ 17 Absatz 5 Satz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Stand 12. Mai 2026
Gebühr für die Online-Abmeldung
2,10 Euro
Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nummer 224.2, Stand 12. August 2026
Mitarbeiter eines Verwerters übergibt einem Kunden den rosafarbenen Verwertungsnachweis
Ein Mitarbeiter reicht am Hoftor eines Verwerters ein Formular über den Tresen. Bild: KI generiert.

Nur ein anerkannter Betrieb darf den Verwertungsnachweis ausstellen

Den Verwertungsnachweis darf nur ein anerkannter Betrieb ausstellen, der Altautos fachgerecht zerlegt. Manchmal händigt Ihnen eine andere Stelle das Papier aus, weil der Betrieb sie damit beauftragt hat. Ausgestellt hat es aber immer der Betrieb selbst.

Anerkannt ist ein Betrieb auf zwei Wegen: Entweder bestätigt das ein unabhängiger Prüfer, oder der Betrieb lässt seinen Umweltschutz regelmäßig von außen kontrollieren. Beides ist ein Papier, das der Betrieb Ihnen zeigen kann. Fragen Sie einfach danach, bevor Sie Ihr Auto abgeben.

Der Nachweis kostet Sie nichts. Es gibt dafür keine Gebühr, nur die Pflicht des Betriebs, ihn sofort auszustellen. Bietet Ihnen jemand das Papier gegen Aufpreis an oder einen höheren Preis fürs Auto, wenn Sie darauf verzichten, geht es um etwas, das gar nicht verhandelbar ist.

Der Verwertungsnachweis hat vier Blätter in vier Farben

Der Verwertungsnachweis besteht aus vier Blättern, nicht aus einem einzelnen. Jedes Blatt hat eine eigene Farbe und einen eigenen Empfänger, und die Kopfzeile jedes Blatts sagt, für wen es bestimmt ist.

Die vier Blätter des Verwertungsnachweises
BlattFarbeFür wen es bestimmt ist
Blatt 1rosaFür Sie als Halter oder Eigentümer
Blatt 2altgoldFür den Betrieb
Blatt 3blauFür die Schredderanlage
Blatt 4weißFür eine weitere beteiligte Stelle

Prüfen Sie deshalb schon auf dem Hof, ob Sie das rosa Blatt in der Hand halten. Bekommen Sie eine Kopie, einen Ausdruck ohne Farbe oder ein formloses Schreiben, fragen Sie nach. Auch ein computererstellter Nachweis behält die vier Blätter mit ihren Empfängern.

Prüfen Sie außerdem zwei Angaben: die Fahrgestellnummer und die Kennnummer des Betriebs. Die erste muss mit Ihren Papieren übereinstimmen, die zweite brauchen Sie für die Online-Abmeldung.

Was Sie mit dem Nachweis bei der Behörde tun

Der Nachweis allein beendet nichts. Sie müssen mit ihm ohne unnötige Verzögerung zur Behörde, wie es der Ablauf beim Verschrotten vorsieht, und das Auto abmelden.

Die Behörde prüft dabei zwei Dinge: ob die Angaben zum Auto und zu Ihnen richtig und vollständig sind. Danach bekommen Sie den Verwertungsnachweis zurück. Eingezogen werden nur Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

  1. Übergeben Sie das Auto beim Betrieb und lassen Sie sich das rosa Blatt des Verwertungsnachweises geben.
  2. Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer auf dem Nachweis mit der in Ihrem Fahrzeugschein.
  3. Nehmen Sie Verwertungsnachweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und die entstempelten Kennzeichen mit zur Behörde.
  4. Beantragen Sie die Abmeldung. Die Behörde prüft den Nachweis, entstempelt die Kennzeichen, zieht beide Papiere ein und gibt Ihnen den Nachweis zurück.
  5. Zahlen Sie die Gebühr von 15,90 Euro.
  6. Heben Sie den Verwertungsnachweis auf. Er ist Ihr einziger Beleg dafür, wann Sie das Auto an wen übergeben haben.

Fehlt Ihnen dagegen der Fahrzeugschein selbst, brauchen Sie einen anderen Weg: ein Auto ohne Fahrzeugschein oder Brief abmelden erklärt, wie das geht.

Ein Hinweis zur Vertretung: Legt jemand anderes alle nötigen Papiere vor, gilt er als von Ihnen beauftragt, die Abmeldung zu erledigen. Manche Betriebe bieten das an. Lassen Sie sich in diesem Fall die Bestätigung nachreichen und prüfen Sie nach zwei Wochen, ob sie da ist.

Wie die Online-Abmeldung mit dem Nachweis funktioniert

Online geht es günstiger: 2,10 Euro statt 15,90 Euro. Möglich ist das nur, wenn Ihre Kennzeichen und Ihr Fahrzeugschein die passenden versteckten Codes tragen. Ältere Plaketten und Papiere haben sie nicht, dann bleibt nur der Weg zur Behörde.

Statt Papier und Schildern geben Sie Codes ein: das Kennzeichen und zwei versteckte Codes, einer von der Plakette, einer vom Fahrzeugschein. Beide liegen unter einer Schicht, die Sie freirubbeln.

  • Der Code von der Plakette steht unter der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen, sichtbar erst nach dem Freirubbeln.
  • Der Code vom Fahrzeugschein steht in einem markierten Feld des Papiers, ebenfalls unter einer Schicht.
  • Liegt ein Verwertungsnachweis vor, geben Sie zusätzlich sein Ausstellungsdatum und die Kennnummer des Betriebs ein.
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief schicken Sie danach zur Behörde, damit sie eingezogen werden können.
  • Einen Ausweis brauchen Sie für den Online-Weg nicht, weil die Codes Ihre Identität ersetzen.

Die Entscheidung fällt automatisch, wenn die Prüfung durchläuft. Rufen Sie den Bescheid nicht selbst ab: Er wird Ihnen zugeschickt, und die Abmeldung gilt ab dem Tag des Versands. Für die Autosteuer ist genau dieser Tag entscheidend.

Was passiert, wenn Sie den Nachweis nicht vorlegen

Die Zulassung endet nicht von selbst. Legen Sie den Verwertungsnachweis nicht vor und melden Sie das Auto nicht ab, muss die Behörde Ihren Fahrzeugschein öffentlich mit einer Frist von vier Wochen aufrufen. Erst danach endet die Zulassung, und die Behörde teilt Ihnen das mit.

Bis dahin sind Sie Halter: Autosteuer, Versicherungspflicht und die Verantwortung für alles, was mit dem Auto geschieht, bleiben bei Ihnen. Ein erheblicher Teil der rund 440.000 Autos, die 2023 amtlich fehlten, besteht aus genau solchen offenen Fällen.

Die Folgen reichen weit. Für Sie als Halter drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld, für den Betrieb bis zu 10.000 Euro. Dazu kommt eine Frist von vier Wochen, bevor die Zulassung endgültig endet.

Wer wofür einsteht, wenn beim Nachweis etwas schiefgeht
Was schiefläuftWen es trifftFolge
Auto an eine nicht anerkannte Stelle gegebenSie als HalterBußgeld bis zu 100.000 Euro
Übergabe nicht oder zu spät bescheinigtDer BetriebBußgeld bis zu 10.000 Euro
Nachweis ohne Anerkennung ausgestelltWer ihn ausgestellt hatBußgeld bis zu 10.000 Euro
Auto nach der Verwertung nicht abgemeldetBisheriger Halter und EigentümerAufruf im Amtsblatt, vier Wochen, dann Ende der Zulassung

Ein zweiter Effekt betrifft die Wiederzulassung: Weiß die Behörde, dass ein Auto einer anerkannten Stelle übergeben wurde, muss sie jede neue Zulassung mit diesem Auto ablehnen. Ein ordentlich verwertetes Auto kommt nicht zurück in den Verkehr, das schützt auch Sie: Mit Ihrer alten Fahrgestellnummer fährt niemand mehr.

Warum der Nachweis noch sieben Jahre später zählt

Viele melden ihr Auto zuerst ab und lassen es erst Monate später verwerten. Dafür gibt es eine eigene Regel: Sie erklären schon beim Abmelden, ob das Auto als Müll entsorgt wird. Passiert das innerhalb von sieben Jahren, ohne dass das Auto zwischenzeitlich im Ausland zugelassen war, müssen Sie Verwertungsnachweis, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief danach unaufgefordert nachreichen.

Sieben Jahre sind lang für ein Blatt Papier. Heften Sie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nach der Abmeldung deshalb zum Abmeldevermerk und legen Sie den Verwertungsnachweis später dazu.

Der Weg des Nachweises von der Übergabe bis zum Archiv
  1. Übergabe beim Betrieb

    Der Betrieb nimmt das Auto an und stellt sofort den Verwertungsnachweis aus. Sie bekommen das rosa Blatt, die anderen bleiben im System.

  2. Vorlage bei der Behörde

    Sie legen den Nachweis vor und melden ab. Die Behörde prüft die Angaben zu Auto und Halter.

  3. Papiere werden eingezogen

    Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden eingezogen. Den Verwertungsnachweis bekommen Sie zurück.

  4. Sperre im Register

    Die Behörde speichert die Verwertung. Eine spätere Zulassung desselben Autos wird abgelehnt.

  5. Aufbewahrung bei Ihnen

    Der Nachweis bleibt Ihr Beleg. Meldeten Sie vor der Verwertung ab, reicht die Nachweispflicht bis zu sieben Jahre in die Zukunft.

Was gilt, wenn das Auto im Ausland entsorgt wird

Innerhalb der EU tritt ein gleichwertiges Papier an die Stelle des deutschen Nachweises. Die Pflicht, das Auto ohne Verzögerung abzumelden, bleibt dieselbe.

Bleibt das Auto in einem Land außerhalb der EU, gibt es keinen anerkannten Nachweis. Dann erklären Sie und der Eigentümer das gegenüber der Behörde, melden das Auto ab und übergeben danach Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Eine Erklärung ersetzt hier also das Papier.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich den Verwertungsnachweis für mein Auto?

Beantragen müssen Sie den Verwertungsnachweis nirgends. Der anerkannte Betrieb, dem Sie Ihr Auto übergeben, stellt ihn Ihnen sofort aus. Sie bekommen den Nachweis also direkt auf dem Hof, ohne Antrag und ohne Gebühr.

Was kostet ein Verwertungsnachweis?

Der Verwertungsnachweis selbst kostet nichts. Es gibt dafür keine Gebühr, nur die Pflicht des Betriebs, ihn sofort auszustellen. Kosten entstehen erst bei der Abmeldung: 15,90 Euro bei der Behörde, online 2,10 Euro.

Welche Farbe hat mein Blatt des Verwertungsnachweises?

Ihr Blatt ist rosa. Insgesamt gibt es vier Blätter in vier Farben: rosa für Sie, altgold für den Betrieb, blau für die Schredderanlage und weiß für eine weitere beteiligte Stelle.

Was passiert, wenn ich den Verwertungsnachweis verliere?

Wenden Sie sich an den Betrieb, der den Nachweis ausgestellt hat. Er führt eigene Aufzeichnungen über die Annahme und behält sein eigenes Blatt. Ist Ihr Auto schon abgemeldet, kann die Behörde die Verwertung außerdem in ihren eigenen Unterlagen nachsehen.

Brauche ich den Verwertungsnachweis auch, wenn ich mein Auto vorher abgemeldet habe?

Ja. Sie erklären schon bei der Abmeldung, ob das Auto als Müll entsorgt wird. Passiert das innerhalb von sieben Jahren, ohne dass es zwischenzeitlich im Ausland zugelassen war, müssen Sie den Nachweis und beide Papiere danach unaufgefordert nachreichen.

Kann mein Auto nach der Verwertung noch einmal zugelassen werden?

Nein. Weiß die Behörde, dass ein Auto einer anerkannten Stelle übergeben oder in einem anderen EU-Land als Altauto behandelt wurde, muss sie jede neue Zulassung mit diesem Auto ablehnen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 4 AltfahrzeugV, Überlassungspflichten und Verwertungsnachweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 11 AltfahrzeugV, Ordnungswidrigkeiten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 69 KrWG, Bußgeldvorschriften mit den Rahmen in Absatz 3, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 17 FZV, Verwertungsnachweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Anlage 9 FZV, Muster und Ausfertigungen des Verwertungsnachweises, BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 109 bis 112, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 24 FZV, Antrag auf internetbasierte Außerbetriebsetzung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 25 FZV, Außerbetriebsetzung im internetbasierten Verfahren, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage zur GebOSt, Nummer 224, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib, Stand 14. Januar 2026, Umweltbundesamt,
  10. Verordnung (EU) 2026/1738, Artikel 59 zu Inkrafttreten und Geltung, ABl. L 2026/1738 vom 24. Juli 2026, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.