Was Sie bei einem defekten Ersatzteil verlangen können
Melden Sie den Defekt dem Verkäufer sofort, sobald Sie ihn bemerken, am besten schriftlich mit Fotos. Warten Sie damit nicht bis zur nächsten Werkstattrechnung, denn je später Sie sich melden, desto schwerer lässt sich der Zeitpunkt des Ausfalls noch klären.
Bei einem Mangel haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Das heißt: Der Verkäufer bessert nach, oder er liefert ein gleichwertiges Ersatzteil. Bei einem gebrauchten Einzelstück ist meist Letzteres gemeint. Ein defektes Teil lässt sich nur selten reparieren.
Erst wenn diese Nacherfüllung fehlschlägt, dürfen Sie mehr verlangen. Das Gleiche gilt, wenn sie unzumutbar ist oder der Verkäufer sie verweigert. Dann dürfen Sie zum Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Diese Reihenfolge gilt unabhängig davon, wie ärgerlich der Ausfall für Sie ist.
Wie lange Sie sich überhaupt auf einen Mangel berufen können, hängt von der vereinbarten Gewährleistung ab. Beim Kauf von einem Betrieb sind das meist zwei Jahre. Die Einzelheiten dazu und die Ausnahmen beim Privatkauf stehen unter Welche Gewährleistung Sie auf gebrauchte Autoteile haben.
Warum Ersatz meist vor Reparatur steht
Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach der Übergabe ein Fehler, gilt eine Vermutung zu Ihren Gunsten. Der Fehler gilt dann als schon beim Kauf vorhanden. Nicht Sie müssen beweisen, dass das Teil von Anfang an mangelhaft war. Stattdessen müsste der Verkäufer das Gegenteil zeigen.
Diese Vermutung erklärt, warum der Verkäufer bei einem frühen Ausfall selten auf eine Reparatur besteht. Er müsste sonst nachweisen, dass der Fehler erst durch Ihren Einbau oder Ihre Nutzung entstanden ist. Das ist in der Praxis schwer, gerade bei einem Bauteil, das man von außen kaum prüfen kann.
Wer Ein- und Ausbau bezahlt
Haben Sie das defekte Teil bereits eingebaut, bevor der Mangel sichtbar wurde, ändert das nichts an Ihrem Anspruch. Der Verkäufer muss im Rahmen der Nacherfüllung auch die Kosten für den Ausbau des defekten und den Einbau des neuen Teils übernehmen. Er zahlt also nicht nur den Preis des Teils selbst.
Das kann erheblich sein. Der Ein- und Ausbau eines Motors kostet je nach Fahrzeug und Werkstatt zwischen 500 und 2.000 Euro, bei acht bis zwanzig Stunden Arbeitszeit. Bei einem einfachen Anbauteil sind es dagegen oft nur wenige Stunden Lohnkosten.
Dieser Anspruch gilt beim Kauf von einem Betrieb an Sie als Verbraucher. Kaufen Sie dagegen von privat und ist die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, entfällt er. Dann fehlt schon der Anspruch auf ein mangelfreies Teil, an den die Kosten anknüpfen.
Wie Sie einen Vorschuss verlangen
Sie müssen die Kosten für Ausbau und Einbau nicht erst auslegen und dann auf Erstattung hoffen. Beim Kauf von einem Betrieb können Sie einen Vorschuss auf diese Kosten verlangen. Das gilt bereits, bevor die Werkstatt tätig wird.
Holen Sie dafür einen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt ein und legen Sie ihn dem Verkäufer vor. Verweigert er die Übernahme, obwohl der Mangel unstrittig ist, hilft oft schon der Hinweis auf diesen Vorschussanspruch. Das beschleunigt das Verfahren spürbar, weil der Verkäufer weiß, dass er ohnehin zahlen muss.
Setzen Sie dem Verkäufer für seine Antwort eine kurze, angemessene Frist, etwa eine Woche. Eine schriftliche Fristsetzung zeigt, dass Sie es ernst meinen, und schafft die Grundlage für die nächsten Schritte, falls sich gar nichts tut.
Wann Sie vom Kauf zurücktreten dürfen
Ein Rücktritt ist erst möglich, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Gleiche gilt, wenn der Verkäufer sie verweigert oder sie Ihnen aus gutem Grund nicht mehr zuzumuten ist, etwa nach mehreren erfolglosen Versuchen.
Nach einem wirksamen Rücktritt geben Sie das Teil zurück und bekommen den Kaufpreis erstattet. Haben Sie zwischenzeitlich weitere Kosten wie Ein- und Ausbau gehabt, können Sie diese zusätzlich als Schadensersatz geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat.
Ist unklar, ob Sie überhaupt noch reklamieren können, weil das Teil selbst ausgebaut oder ohne Rechnung erworben wurde, lohnt ein Blick in Teile auf dem Schrottplatz selbst ausbauen. Dort stehen die Unterschiede zum regulären Kauf.
Häufige Fragen
Kann ich sofort mein Geld zurückverlangen, wenn das Gebrauchtteil defekt ist?
Nein, zunächst haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzteil oder Nachbesserung. Erst wenn das fehlschlägt, verweigert wird oder unzumutbar ist, dürfen Sie mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Wer zahlt den Ausbau des defekten und den Einbau des neuen Teils?
Beim Kauf von einem Betrieb an Sie als Verbraucher trägt der Verkäufer diese Kosten im Rahmen der Nacherfüllung. Das gilt auch dann, wenn Sie das defekte Teil bereits fest eingebaut hatten.
Muss ich die Werkstattkosten für Ein- und Ausbau erst selbst bezahlen?
Nein, Sie können vom Verkäufer einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Kosten verlangen, bevor die Werkstatt den Aus- und Einbau vornimmt. Ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt genügt als Grundlage.
Was gilt, wenn der Mangel schon im ersten Jahr nach dem Kauf auftaucht?
Zeigt sich der Fehler innerhalb eines Jahres nach der Übergabe, gilt er als von Anfang an vorhanden. Der Verkäufer müsste dann beweisen, dass das nicht stimmt, nicht Sie das Gegenteil.
Ab wann darf ich vom Kauf zurücktreten?
Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, der Verkäufer sie verweigert oder sie Ihnen nicht mehr zumutbar ist. Danach geben Sie das Teil zurück und bekommen den Kaufpreis erstattet.
