Wo Selbstausbau überhaupt angeboten wird
Nicht jeder Betrieb lässt Kunden selbst Hand anlegen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht, es ist ein freiwilliges Angebot einzelner Höfe, meist größerer Betriebe mit eigenem Freigelände für den Selbstausbau.
Solche Höfe halten oft mehrere hundert Fahrzeuge zum Ausschlachten bereit. Ein Betrieb in Pinneberg etwa wirbt mit rund 500 Fahrzeugen auf dem eigenen Gelände, ein anderer Betrieb in Duisburg mit einer eigenen Fläche von 5.000 Quadratmetern. Beide Zahlen zeigen nur die Größe dieser zwei Beispiele, nicht einen Landesdurchschnitt.
Rufen Sie deshalb vor der Fahrt an und fragen Sie, ob Ihr Modell auf dem Gelände steht, ob Selbstausbau überhaupt angeboten wird und zu welchen Zeiten. Ein Anruf spart eine überflüssige Fahrt. Fragen Sie dabei ruhig auch nach dem ungefähren Baujahr und der Laufleistung des Spenderfahrzeugs, damit Sie vor Ort nicht das Falsche ausbauen.
Was Sie zum Ausbau mitbringen sollten
Werkzeug ist der wichtigste Punkt. Manche Höfe verleihen Grundwerkzeug, viele erwarten aber, dass Sie eigenes mitbringen: Ratschenkasten, Schraubendreher, gegebenenfalls einen Wagenheber. Eine Taschenlampe hilft zusätzlich, weil Sie oft in dunklen Ecken eines Motorraums arbeiten.
Für das Gelände selbst gilt Hausrecht, ähnlich wie in einer Werkstatt. Feste Schuhe, Arbeitshandschuhe und eine Schutzbrille sind auf den meisten Höfen Pflicht, weil zwischen aufgebockten Wracks gearbeitet wird. Manche Betriebe verlangen zusätzlich einen Ausweis, bevor sie Sie aufs Gelände lassen.
Klären Sie außerdem vorab, ob Kinder oder Begleitpersonen mit aufs Gelände dürfen. Auf einem Gelände mit angehobenen Fahrzeugen ist das aus Sicherheitsgründen oft eingeschränkt. Nehmen Sie zudem etwas Bargeld mit, denn nicht jeder Hof bietet Kartenzahlung an.
Was der Ausbau vor Ort kostet
Ein bundesweit einheitliches Preismodell gibt es nicht. Die meisten Höfe verlangen entweder einen Eintritt plus einen Preis je ausgebautem Teil, oder sie rechnen nach Gewicht ab, ähnlich wie beim Schrottpreis für ein ganzes Auto. Fragen Sie deshalb am Telefon konkret nach dem Preismodell des jeweiligen Hofs, bevor Sie hinfahren.
Ein Grund für das fehlende Muster ist die gesetzliche Pflicht der Betriebe: Sie müssen im Jahresmittel mindestens 10 Gewichtsprozent jedes angenommenen Autos selbst als Bauteile ausbauen. Manche Fahrzeuge oder Teile stehen deshalb für den Selbstausbau gar nicht zur Verfügung, weil der Betrieb sie für die eigene Pflichtquote braucht.
Welche Teile Sie nicht selbst bekommen
Airbags, Gurtstraffer und andere pyrotechnische Bauteile müssen unmittelbar nach der Anlieferung eines Autos behandelt werden, entweder fachgerecht ausgebaut oder im eingebauten Zustand ausgelöst. Für den Selbstausbau bleiben sie deshalb tabu.
Auch Batterie, Kraftstoff und andere Betriebsflüssigkeiten müssen zuerst entfernt werden, bevor ein Fahrzeug für den Ausbau freigegeben wird. Ein frisch angeliefertes Unfallauto steht deshalb meist noch nicht am ersten Tag zum Ausschlachten bereit. Rechnen Sie damit, dass ein neu angeliefertes Fahrzeug erst nach einigen Tagen freigegeben wird.
Was Sie nach dem Ausbau noch tun sollten
Auch bei einem selbst ausgebauten Teil gilt: Ohne Beleg gibt es später keinen Nachweis. Bestehen Sie an der Kasse auf einer Quittung mit Datum, Teilebezeichnung und, wenn möglich, dem Spenderfahrzeug.
Fotografieren Sie das Teil noch vor dem Einbau, zusammen mit seiner Teilenummer. Stellt sich später heraus, dass es doch nicht richtig passt oder beschädigt ist, haben Sie damit einen Beleg für den Zustand bei der Übergabe.
Vergleichen Sie die Teilenummer des ausgebauten Teils immer noch einmal mit der Ihres alten Teils, bevor Sie den Hof verlassen. Eine falsche Nummer lässt sich vor Ort meist unkompliziert klären, zu Hause dagegen kaum noch.
Welche Gewährleistung beim Selbstausbau bleibt
Bauen Sie ein Teil selbst aus, verkauft der Betrieb es Ihnen meist als besichtigt, so wie Sie es vor Ort geprüft haben. Das schränkt Ihre Rechte ein, hebt sie aber nicht vollständig auf.
Ein pauschaler Ausschluss der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern ist unwirksam. Zulässig ist dagegen eine Vereinbarung über den Zustand. Wird ausdrücklich vereinbart, dass Sie ein Teil als gebraucht und wie besichtigt kaufen, deckt das nur die Mängel ab, die zu dieser Beschreibung passen. Einen verschwiegenen Schaden deckt diese Vereinbarung nicht. Alle Einzelheiten dazu lesen Sie unter Welche Gewährleistung Sie auf gebrauchte Autoteile haben.
Bevor Sie zu einem Hof fahren, lohnt sich außerdem ein Blick darauf, woran Sie einen anerkannten Betrieb überhaupt erkennen, siehe Woran Sie einen anerkannten Demontagebetrieb erkennen.
Häufige Fragen
Darf ich auf jedem Schrottplatz selbst Teile ausbauen?
Nein, nur dort, wo der Betrieb das ausdrücklich anbietet. Ein allgemeines Recht auf Selbstausbau gibt es nicht, es ist eine freiwillige Leistung einzelner Höfe. Rufen Sie vorher an und fragen Sie gezielt danach.
Muss ich beim Selbstausbau auf dem Schrottplatz eigenes Werkzeug mitbringen?
Meistens ja. Manche Höfe verleihen Grundwerkzeug, die meisten erwarten aber, dass Sie Ratschenkasten und Schraubendreher selbst mitbringen. Fragen Sie das am besten vorher am Telefon ab.
Welche Schutzausrüstung brauche ich für den Selbstausbau auf dem Schrottplatz?
Feste Schuhe, Arbeitshandschuhe und eine Schutzbrille sind auf den meisten Höfen Pflicht. Zwischen aufgebockten Fahrzeugen gilt strenges Hausrecht, ähnlich wie in einer Werkstatt.
Bekomme ich auf ein selbst ausgebautes Teil noch Gewährleistung?
Eingeschränkt ja. Ein Verkauf als besichtigt deckt keine Mängel ab, die zu dieser Beschreibung passen, wohl aber verschwiegene Schäden. Ein vollständiger Ausschluss gegenüber Verbrauchern ist ohnehin unwirksam.
Warum bekomme ich nicht jedes Teil, das ich sehe?
Airbags, Gurtstraffer, Batterie und Kraftstoff müssen zuerst fachgerecht behandelt werden, bevor ein Fahrzeug für den Ausbau freigegeben wird. Manche Bauteile behält der Betrieb außerdem für seine eigene gesetzliche Ausbauquote.
