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Was Sie vor der Verschrottung ausbauen dürfen

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Fünf Bauteile müssen im Auto bleiben, sonst verlieren Sie die kostenlose Rücknahme: Motor, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator und die wichtigen Steuergeräte. Radio, Navigationsgerät und persönliche Sachen dürfen Sie mitnehmen. Räder und die Batterie können Sie ausbauen, sollten das aber vorher mit dem Verwerter absprechen.

Bauteile, die im Auto bleiben müssen
5 Bauteilgruppen
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 AltfahrzeugV, Stand 21. September 2026
Pfand für eine abgegebene Autobatterie
7,50 Euro
§ 19 Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), Stand 26. September 2026
Entsorgung eines Altreifens ohne Neukauf
meist 3 bis 7 Euro je Reifen
ADAC, Altreifenentsorgung, Stand 26. September 2026
Person baut ein Autoradio aus dem Armaturenbrett eines alten Autos aus
Vor der Abgabe wird das Autoradio aus dem Armaturenbrett eines alten Wagens ausgebaut. Bild: KI generiert.

5 Bauteile müssen im Auto bleiben

Kurz vor der Abgabe kommt bei vielen dieselbe Frage auf: Darf ich noch schnell den Katalysator, die Räder oder das Radio ausbauen? Die Antwort hängt allein davon ab, ob das jeweilige Teil zu den fünf geschützten Bauteilen gehört oder nicht.

Damit die Rücknahme bei einem anerkannten Betrieb kostenlos bleibt, muss Ihr Auto vollständig sein. Fehlen wichtige Teile, darf der Betrieb Ihnen dafür Geld berechnen, denn dann übernimmt er zusätzlichen Aufwand, den die kostenlose Rücknahme beim Verschrotten eigentlich ausschließt.

Fünf Bauteile zählen als so wichtig, dass ihr Fehlen die kostenlose Rücknahme kostet: Motor, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator und die elektronischen Steuergeräte, die zentrale Funktionen wie Bremsen oder Airbag steuern.

Beschädigt ist dabei etwas anderes als fehlend: Ein kaputter Motor darf im Auto bleiben und zählt weiter als vorhanden. Erst wenn eines der fünf Bauteile ganz ausgebaut wurde, greift die Ausnahme von der kostenlosen Rücknahme.

Warum ein vollständiges Auto dem Betrieb Aufwand spart

Die Regel gibt es nicht, um Ihnen das Leben schwer zu machen. Ein Betrieb muss aus jedem Auto im Schnitt mindestens 95 Gewichtsprozent verwerten, das ist mit Herstellern und Behörden so vereinbart. Fehlen wichtige Teile, schafft er diesen Anteil schwerer und hat trotzdem denselben Aufwand beim Entsorgen der Restkarosse.

Der Katalysator zum Beispiel bringt dem Betrieb bares Geld durch die enthaltenen Edelmetalle. Fehlt er, verschiebt sich diese Rechnung zu seinen Lasten, deshalb darf er dann eine eigene Gebühr verlangen. Der Betrieb trägt also am Ende die Kosten, die Sie sich durch den Ausbau ersparen wollten, nur mit dem Unterschied, dass er sie an Sie weiterreicht.

Der Katalysator muss bis zur Übergabe eingebaut bleiben

Der Katalysator steht ausdrücklich auf der Liste der Bauteile, die nicht fehlen dürfen. Bauen Sie ihn vorher aus, zum Beispiel um ihn separat zu verkaufen, verlieren Sie die kostenlose Rücknahme für das ganze Auto, nicht nur für dieses eine Teil.

Er enthält Platin, Palladium und Rhodium und ist deshalb oft mehrere zehn bis mehrere hundert Euro wert, je nach Fahrzeugtyp und Tagespreis der Metalle. Genau das macht den Ausbau verlockend, kostet Sie aber am Ende oft mehr, als Sie sparen, wenn der Betrieb dafür eine eigene Gebühr verlangt.

Anders als der Diebstahl eines fremden Katalysators ist der Ausbau aus Ihrem eigenen Auto nicht strafbar. Er kostet Sie nur die kostenlose Rücknahme, das allein macht ihn aber selten zum guten Geschäft.

Dasselbe gilt für Motor, Karosserie, Fahrwerk und die wichtigen Steuergeräte: Diese Teile bleiben drin, auch wenn ein Teil davon beschädigt ist.

Radio, Navigationsgerät und persönliche Sachen dürfen raus

Was auf der Liste der fünf wichtigen Bauteile nicht steht, dürfen Sie ohne Nachteil ausbauen oder mitnehmen. Dazu zählen Autoradio, Navigationsgerät, Fußmatten, Kindersitze und alles, was Sie persönlich eingebracht haben.

Räumen Sie das Auto vor der Übergabe grundsätzlich leer, das gehört zur Vorbereitung dazu, egal für welchen Weg Sie sich bei der Abholung Ihres Autos entscheiden. Fremder Müll im Auto kostet Sie dagegen die kostenlose Rücknahme genauso wie ein fehlendes wichtiges Bauteil.

Ausgebaute Teile wie Radio oder Felgen dürfen Sie behalten, privat verkaufen oder weitergeben. Rechtlich gehören sie Ihnen, solange sie nicht zu den fünf geschützten Bauteilen zählen. Auch Betriebe verkaufen brauchbare Gebrauchtteile aus ihrem eigenen Bestand ohnehin weiter, geprüft und mit Gewährleistung, ein Weg, von dem am Ende andere Käufer profitieren.

Verkaufen Sie ein ausgebautes Teil privat weiter, notieren Sie Käufer und Datum kurz schriftlich. Das erspart Ihnen spätere Rückfragen, etwa wenn ein Käufer nach der Herkunft oder dem Zustand des Teils fragt.

Was bei Rädern und der Batterie zu beachten ist

Zwei Teile fragen Kunden am Verwertungshof besonders häufig: die Räder und die Batterie. Bei beiden lohnt sich ein zweiter Blick, bevor Sie selbst zum Werkzeug greifen.

Räder und Reifen gehören nicht zu den fünf genannten Bauteilen. In der Praxis ist der Tausch gegen Ersatzräder deshalb meist kein Problem, solange das Auto danach noch rollfähig ist, etwa wenn Sie hochwertige Alufelgen gegen einfache Stahlräder tauschen. Sprechen Sie das trotzdem vorher mit dem Betrieb ab, weil die Beurteilung im Einzelfall unterschiedlich ausfällt.

Nehmen Sie die Räder mit, müssen Sie die alten Reifen selbst entsorgen. Das kostet an einem Wertstoffhof oder beim Reifenhändler meist zwischen 3 und 7 Euro je Reifen, ein kompletter Satz oft um die 20 Euro. Manche Wertstoffhöfe nehmen einige Reifen sogar kostenlos an, das regeln die Kommunen aber unterschiedlich, fragen Sie also vorher bei Ihrem Wertstoffhof nach.

Die Batterie sollten Sie dagegen besser dem Betrieb überlassen: Sie enthält Säure und muss fachgerecht ausgebaut werden. Wollen Sie sie trotzdem selbst mitnehmen und bei einem Händler abgeben, bekommen Sie das Pfand von 7,50 Euro nur zurück, wenn Sie die alte Batterie dort auch wirklich zurückgeben.

Was Sie unbedingt vorher klären sollten

Ein kurzer Anruf beim Betrieb erspart Ihnen im Zweifel bares Geld: Beschreiben Sie, welche Teile fehlen oder fehlen sollen, bevor Sie das Auto vorbeibringen. So wissen Sie schon vorher, ob und wie viel der Betrieb dafür berechnet, und können in Ruhe entscheiden, ob sich der Ausbau überhaupt lohnt.

Darf ich das Teil ausbauen, ohne die kostenlose Rücknahme zu verlieren?

Gehört das Teil zu Motor, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder den wichtigen Steuergeräten?

Ja

Lassen Sie es drin. Der Ausbau kostet Sie die kostenlose Rücknahme für das ganze Auto.

Nein

Handelt es sich um Räder, die Batterie oder ein größeres technisches Teil?

Ja

Sprechen Sie das vorher mit dem Betrieb ab. Meist ist der Ausbau kein Problem, solange das Auto noch vollständig genug ankommt.

Nein

Sie dürfen es ohne Rücksprache ausbauen oder mitnehmen, zum Beispiel Radio, Navigationsgerät oder persönliche Gegenstände.

Bleiben Zweifel, gilt die einfache Faustregel: Was Sie mit bloßer Hand und ohne Werkzeug abschrauben, gehört meist nicht zu den geschützten Teilen. Was fest verbaut ist und mit Motor, Fahrwerk oder Abgasanlage zu tun hat, lassen Sie besser drin.

Häufige Fragen

Darf ich den Katalysator vor dem Verschrotten ausbauen?

Nein, jedenfalls nicht ohne Folgen. Der Katalysator gehört zu den Bauteilen, die im Auto bleiben müssen, damit die Rücknahme kostenlos bleibt. Bauen Sie ihn aus, darf der Betrieb für die Entsorgung des restlichen Autos eine eigene Gebühr verlangen.

Kann ich das Autoradio vor der Abgabe ausbauen?

Ja. Das Radio zählt nicht zu den Bauteilen, die für die kostenlose Rücknahme im Auto bleiben müssen. Sie dürfen es ohne Nachteil ausbauen und behalten.

Verliere ich die kostenlose Rücknahme, wenn ich die Räder tausche?

In der Regel nicht, weil Räder nicht ausdrücklich zu den geschützten Bauteilen zählen. Klären Sie es trotzdem vorher mit dem Betrieb, weil die Beurteilung im Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann.

Darf ich die Autobatterie selbst ausbauen und verkaufen?

Technisch möglich, empfohlen wird es nicht: Die Batterie enthält Säure und gehört in fachkundige Hände. Geben Sie sie bei einem Händler zurück, bekommen Sie außerdem nur so das Pfand von 7,50 Euro erstattet.

Darf ich Airbag oder Gurtstraffer selbst ausbauen?

Nein, lassen Sie das dem Betrieb. Airbags und Gurtstraffer enthalten einen kleinen Sprengsatz und können bei falscher Handhabung auslösen. Der Betrieb entschärft sie ohnehin als einen der ersten Arbeitsschritte.

Was passiert, wenn wichtige Teile beim Verwerter fehlen?

Fehlen Motor, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder wichtige Steuergeräte, darf der Betrieb für die Entsorgung eine eigene Gebühr berechnen. Die gesetzliche Pflicht zur kostenlosen Rücknahme gilt dann nicht mehr.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 3 AltfahrzeugV, Rücknahmepflichten mit den Ausnahmen in Absatz 4, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Anhang zur AltfahrzeugV, Anforderungen an Annahme und Vorbehandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 4 AltfahrzeugV, Überlassungspflichten und Verwertungsnachweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 19 BattDG, Pfandpflicht für Starterbatterien, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Altreifenentsorgung: So entsorgen Sie alte Autoreifen, ADAC,
  6. Katalysatoren Ankaufspreise, Katalysator-Recycling.de,

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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.